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Auszug - Planungsrevison Spreeufer – Zapf-Grundstück
Die Antragsteller übernehmen den Änderungsantrag.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der den Bebauungsplan 2-35a VE für das Grundstück Köpenicker Straße 13-14 (Zapf) mit welchen Auswirkungen geändert werden kann, dahingehend zu ändern, dass keiner der Gebäuderiegel näher als 30 Meter an das Spreeufer heranreicht. Die Gebäuderiegel ragen im Bebauungsplanentwurf 10 - 20 Meter an das Ufer heran und sollen in einem veränderten Gesamtkonzept umgeplant werden.
Damit sollen vor den Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ (DS1521/III) zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ (DS/1354/llI) umgesetzt werden, die als Planungsziel einen 30 Meter breiten unbebauten Bereich entlang der Spree beinhalten.
Ebenfalls soll der Bebauungsplanentwurf auf seine städtebauliche Qualität untersucht werden, z.B. was die Eckausbildung zur Heeresbäckerei angeht sowie die Frage eines „Spreefensters“ (zwei Gebäudeteile) statt eines durchgehenden Baukörpers mit einem wenig einladenden Hofeingang (siehe Planungsleitlinien 2.1.b. „keine vollständige geschlossene Bebauung“).
Die Umplanung soll mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dem Ausschuss StadtBW ist laufend zu berichten.
Die öffentliche Zugänglichkeit der Grün- und Freiflächen am Ufer, insbesondere für die über die 20 Meter hinausgehenden Bereiche, ist vertraglich abzusichern.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den so geänderten Antrag anzunehmen.
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