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Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
BezStR Herr Schmidt berichtet zur Ausübung des Vorkaufsrechts Zossener Str. 48, dass der Käufer das Haus mit einem Reingewinn von 800 Tsd. € bereits weiterverkauft hatte. Ursprünglich sollte eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden. Obwohl der Käufer diese unterschreiben wollte, wurde kurz vor Ablauf der Zweimonatsfrist davon Abstand genommen, da sie nicht mehr hätte umgesetzt werden können. Hierzu muss im Grundbuch eine Dienstbarkeit eingetragen und an den Zweitkäufer weitergeben werden, was in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich gewesen wäre. Sollte der Zweitkäufer in Widerspruch gehen und ebenfalls die Abwendungsvereinbarung unterschreiben wollen, könnte es doch zum Verkauf kommen. Hierzu wird das Bezirksamt eine Presseerklärung herausgeben und darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen der offensichtlichsten Fälle von Spekulation handelt. So sollen die Öffentlichkeit informiert und die Verkäufer ermahnt werden, davon abzusehen durch Widerspruch das Geschäft doch noch zustande kommen zu lassen. Ferner wird mit der Presseerklärung die Dokumentation der Fachtagung veröffentlicht.
In ca. drei Wochen soll die Auslobung eines Interessenbekundungsverfahrens beginnen. Hierbei soll ein Pool von potentiellen Vorkäufern gebildet werden, um in künftigen Verfahren auch mit mehreren Interessenten agieren und besser zum Erfolg kommen zu können.
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