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Auszug - Nutzungsuntersagung Ferienwohnung Obentrautstr. 29
Aus dem Ausschuss wird kritisch angemerkt, dass in der Vorlage die grundsätzliche Frage, wann Zweckentfremdung einsetze, nicht beantwortet werde.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
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