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Auszug - Bestätigung der Protokolle vom 07.01., 04.03., 22.04., 13.05. und 03.06.2015
Änderung zum Protokoll vom 22.04.2015, TOP 3, Abs. 3 wird ersetzt durch:
Im Zuge der Diskussion betont BzStR Dr. Beckers, dass die 4-Zügigkeit der Hunsrück-Grundschule eine rechnerische zum Schulplatznachweis ist. Ob das faktisch auch auf Dauer so sein wird, kann noch nicht gesagt werden. Eine künftige Reaktivierung der e.o.-plauen-Schule nach der Sanierung ist nicht ausgeschlossen.
Die Protokolle werden mit der o. a. Änderung bestätigt. |
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