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Auszug - Konzeptverfahren für "Ex-Schreberjugend-Hostel" Alte Jakobstr./Franz-Künstler-Str. - Mehrwert für den Kiez auf öffentlichem Grundstück!
BezStR Herr Panhoff erläutert, dass die Liegenschaft dem Portfolioausschuss als ad hoc Entscheidung gemeldet und in der Rubrik "Grundstück mit Entwicklungsperspektive" geclustert wurde. Im Hinblick auf die weiterhin vorherrschende Vermarktungspolitik wird eine Bestätigung durch den Portfolioausschuss verhalten optimistisch gesehen. Wichtig für die Beurteilung sei, dass die Einschätzung im Bezirk politisch getragen werde. Weiterhin stellt BezStR Herr Panhoff auf Nachfrage dar, dass der Bezirk das Grundstück nicht selber entwickeln werde. Vielmehr seinen zwei letter of intent bzw. Anträge für gemischtes Wohnen unterschiedlicher Wohngruppen und Flüchtlinge bzw. Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben worden. Der BPlan ist noch nicht festgesetzt. Es wird vereinbart, dass die konkreten Überlegungen als eigener TOP im Ausschuss vorgestellt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste bei Enthaltung der SPD, der CDU und eines Bürgerdeputierten, den Antrag in der Änderungsfassung der Antragsteller anzunehmen.
Betr. Entwicklungsperspektive für "Ex-Schreberjugend-Hostel" Alte Jakobstr./Franz-Künstler-Str. - Mehrwert für den Kiez auf öffentlichem Grundstück!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Grundstück an der Alten Jakobstr./Franz-Künstler-Str. mit Beteiligung der Bürger*innen zu entwickeln. Dabei sollen die Grundstücke von Bezirk und Liegenschaftsfond gemeinsam entwickelt werden. Durch Grundstückstausch mit der GSW kann der Bezirk die Erschließung des Areals sichern. Außerdem soll das Grundstück an die zukünftigen Entwickler*innen oder Nutzer*innen vornehmlich in Erbbaupacht vergeben werden. Die Nutzung des Grundstücks soll in einem Konzeptverfahren vergeben werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass die zukünftige Nutzung die Bedarfe im Kiez abdeckt. Der Ausbau der sozialen Infrastruktur, wie z.B. einer Kita, ist hier möglich und nötig.
Im Einklang mit der Beschlusslage der BVV könnte folgende Nutzungsmischung Grundlage des Konzeptverfahrens für die Entwicklung sein:
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