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Auszug - Statusbericht Hunsrück Grundschule
Schul I A, Frau Zeipelt, berichtet, dass der Vorschlag, Einschulungsbereiche zu kombinieren schwierig umzusetzen ist. Durch das Kombinieren ergeben sich möglicherweise längere Schulwege, welche unzulässig sind. Hierzu liegen auch Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts vor.
BzStR Dr. Beckers berichtet, dass für den 28.05.2015 ein "Runder Tisch" mit Vertretern der betroffenen Schulleitungen, Eltern, Schulaufsicht und Schulamt geplant ist. Es sollen Möglichkeiten diskutiert werden, ob und wie die Hunsrück-Grundschule die 3-Zügigkeit beibehalten kann.
Die Schulaufsicht hat zum Erhalt des Konzeptes der Hunsrück-Grundschule Stellung bezogen und dazu berichtet, dass ein rhythmisierter Ganztagsschulbetrieb durch einen weiteren Zug nicht aufgegeben werden müsste. Im Vergleich zum gegenwärtigen Betrieb sei jedoch mit Einschränkungen zu rechnen.
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