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Auszug - Anwesenheit des Bezirksamts in Ausschusssitzungen
BezStRin Frau Borkamp berichtet, dass zu der bewussten Sitzung das gesamte Bezirksamt und alle Amtsleiter*innen in Klausur waren und gibt zu bedenken, dass eine Anwesenheit des Bezirksamt in Ausschusssitzungen nur bis zu einer bestimmten Vertretungsebene sinnvoll sei.
Im Ausschuss besteht kein weiterer Beratungsbedarf, da die Anwesenheit in §17 Abs. 5 der GO BVV bereits explizit geregelt sei. So könne die Anwesenheit gefordert werden und ein Ausschuss könne auch ohne Bezirksamt tagen. |
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