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Auszug - Verschiedenes
Auf Nachfrage zu den Kosten des zustande gekommenen Bürgerentscheids erläutert BezStR Herr Panhoff, dass die Kosten nicht abschließend spezifiziert seinen und für das Bezirksamt nicht im Mittelpunkt der Betrachtung stünden.
Zur Görlitzer Str. 49 wird durch einen Gast berichtet, dass der Eigentümer noch keine Abgeschlossenheitsbescheigung beantragt habe. BezStR Herr Panhoff bestätigt, dass auch dem Bezirksamt keine anderen Erkenntnis vorlägen. Damit, so auf weitere Nachfrage, gelte die Umwandlungsverordnung. Zu beabsichtigten B-Planänderungen auf der Cuvrybrache habe das Bezirksamt keine Informationen. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung und bei B-Planänderungen beim AHaus.
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass nach Gesprächen mit Vertreter*innen der Möckernkiezgenossenschaft, das Thema erst in der ersten Sitzung im Mai auf die Tagesordnung genommen werden könne. Es wird angeregt, die erweiterte Geschäftsführung einzuladen.
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