Auszug - Ausreichende Mittel aus dem Bündnis für Wohnungsneubau für Bürgerbeteiligung bereitstellen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 2.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/1523/IV Ausreichende Mittel aus dem Bündnis für Wohnungsneubau für Bürgerbeteiligung bereitstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), die Beschlussempfehlung anzunehmen

Auf Nachfrage erläutert BezStR Herr Panhoff, dass dem Bezirk zusätzliche Mittel iHv. 470 Tsd. ? durch die Senatsverwaltung,  Wohnungsbauleitstelle Süd zugesagt sind. Diese Mittel (sog. Sprinterprämie) errechnet sich aus den erfassten Baugenehmigungen und kommt dem Stadtentwicklungsamt im Zuge des gestiegenen Wohnungsneubaus zugute. Eine Aufstockung der Bürgerbeteiligungsmittel um 20 Tsd. ? wird als realistisch eingeschätzt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), die Beschlussempfehlung anzunehmen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens 20.000 Euro aus den zusätzlichen Mitteln im Rahmen des "Bündnis für Wohnungsneubau in Berlin" zur Begleitung von Neubaumaßnahmen mit Bürgerbeteiligungsveranstaltungen zu reservieren.

 

Die Bewilligung der Mittel soll sich am erprobten Verfahren und den verabschiedeten Kriterien für die Vergabe der bezirklichen Mittel zur Bürgerbeteiligung orientieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist einzubinden und stimmt über geplante Vorhaben ab.

 

Träger und Organisatoren der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die durch diese öffentlichen Mittel finanziert werden, sollen dem Gegenstand der Beteiligung gegenüber möglichst neutral und unabhängig sein.

 

Die Beteiligungsveranstaltungen sollen eine Plattform für die gleichberechtigte Begegnung widerstreitender Interessen unter professioneller und neutraler Moderation sind. Betroffene Parteien mit eigenen Interessen sollen Teilnehmer*innen bei den aus Bezirksmitteln finanzierten Beteiligungsveranstaltungen sein, nicht deren Veranstalter*innen oder Moderator*innen.

 

 
 

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