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Auszug - aktueller Stand Zweckentfremdung
Herr Sagitza, Kommissarischer Leiter des Wohnungsamtes, berichtet über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung. (siehe Anlage) Bis zum 01.08.2014 hatten Ferienwohnungsbetreiber die Gelegenheit ihre Ferienwohnungen anzumelden und somit den gesetzlichen gewährten Bestandsschutz bis zum 30.04.2016 zu erhalten. Anderenfalls können die Wohnungen sofort für den Betrieb als Ferienwohnung gesperrt werden.
Zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung arbeiten derzeit 2 Mitarbeiter im Wohnungsamt. Insgesamt sollen dafür 5 Stellen besetzt werden. |
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