Auszug - Beratung über den weiteren Ablauf der Sitzung der BVV  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ältestenrates
TOP: Ö 1
Gremium: Ältestenrat Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:15 - 19:45 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Die Vorsteherin berichtet, dass sie den Störer aufgrund der Beleidigungen nach mehrmaliger Unterlassungsaufforderung des Saales verwiesen habe

Die Vorsteherin berichtet, dass sie den Störer aufgrund der Beleidigungen nach mehrmaliger Unterlassungsaufforderung des Saales verwiesen habe. Wie bekannt, weigert die Person sich, den Saal zu verlassen.

Es gebe zwei Handlungsoptionen:
 

  1. Die Person durch den Sicherheitsdienst oder die Polizei aus dem Saal entfernen zu lassen, wobei hier eine erhebliche Eskalation zu erwarten ist und in Folge dessen die Sitzung vermutlich nicht fortgesetzt werden kann.
  2. Die Sitzung abzubrechen.

 

Die Fraktionen positionieren sich wie folgt:

 

SPD                           

Plädiert dafür, wieder in die Sitzung einzutreten und bei fortgesetzter Störung, die Person durch die Polizei entfernen zu lassen.
 

DIE LINKE

Plädiert dafür, die Sitzung fortzusetzen, da die Zwischenrufe nicht dazu beitragen, die Sitzung so zu stören, dass nicht weiter getagt werden könne.

 

CDU                           

Unterstützt und schließt sich dem Votum der SPD an.
 


B'90/Die Grünen

Plädiert dafür, möglichst keine Polizei einzusetzen, da der Störer die Eskalation suche.

Auf Nachfrage wird ein Polizeieinsatz nicht ausgeschlossen.

 

PIRATEN

Plädiert dafür, die Sitzung fortzusetzen, den Störer erneut zu ermahnen und sich nicht von einzelnen Zwischenrufern unterbrechen zu lassen. Ferner wird bemängelt, dass Definitionen zur Beurteilung der Zwischenrufe fehlen.

 

Die Vorsteherin erläutert, dass der Vorstand, der für die Durchführung der Sitzung verantwortlich ist, entsprechende Vereinbarungen getroffen habe und u.a. festgelegt wurde, dass Beleidigungen nicht toleriert werden.

Eine Fortsetzung der Sitzung mit dem Störer im Saal sei nicht möglich, da er bereits des Saales verwiesen sei.

 

Aufgrund der zu befürchtenden Eskalation entscheidet die Vorsteherin, die Sitzung wieder aufzunehmen und den Störer erneut aufzufordern den Saal zu verlassen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, werde die Sitzung abgebrochen und alle Anwesenden aufgefordert, den Saal zu verlassen. Sollte es dagegen Widerstand geben, werde die Polizei um Amtshilfe zur Durchsetzung des Hausrechts ersucht.

 

 
 

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