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Auszug - Bundesratsinitiative zur Liegenschaftsveräußerungspolitik der BIMA
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag mit Änderung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich analog zur Drucksache DS/1009/IV beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom bisher praktiziertem Höchstbieterverfahren Abstand nimmt und Grundstücke zum Verkehrswert veräußert, bzw. in einem von der betreffenden Kommune erstelltem Konzept, dieses in einem Konzeptverfahren aufnimmt und das dann Einfluss auf die Vergabe als auch auf die Preiserwartung hat. Sollte hierzu eine Gesetzesänderung erforderlich sein, so soll der Weg einer Bundesratsinitiative begangen werden.
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