Auszug - Revaler Spitze  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: außerordentliche
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Dem Ausschuss liegt die Beantwortung der schriftlichen Anfrage SA/174/IV "Revaler Spitze" vor

Dem Ausschuss liegt die Beantwortung der schriftlichen Anfrage SA/174/IV "Revaler Spitze" vor. Hierzu wird auf Nachfrage insbesondere ausgeführt

 

Beantwortung zur Frage 9:
Für eine Rückstellung muss rechnerisch und zeitlich innerhalb von vier Jahren Bauplanungsrecht verbindlich festgesetzt werden. Ansonsten ist der Bezirk gegenüber dem Eigentümer grundsätzlich entschädigungspflichtig. Erfolgt eine Festsetzung, ist dementsprechend zu entschädigen.

Ende 2013 war nicht sicher gestellt, dass nach vier Jahren die finanziellen Auswirkungen einer solchen Planung abschließend und verbindlich so gesichert sind, dass ein B-Plan festgesetzt werden kann. Hierfür sind die kalkulierbaren Entschädigungen (Grunderwerb, Bau der Anlage und Sicherung des baulichen Unterhalts) zu berücksichtigen, für die im Haushalt 2014/15 die Finanzierung nicht sichergestellt ist.

Darüber hinaus habe das Bezirksamt einen entsprechenden Auftrag, bewusst eine Entschädigungsforderung auszulösen, von der BVV nicht bekommen.

 

 

BezStR Herr Panhoff erläutert auf die Nachfrage, wonach der Wagenplatz als Sportfläche vorgesehen sei und ob dieser dann trotzdem als Grünfläche zu beurteilen wäre, dass eine Sportfläche nicht als Grünfläche zur Verfügung steht. Jedoch sei nicht relevant, was gewollt, sondern was vorhanden sei. Zudem stehe dahinter die zu klärende Frage, ob man eine Grünfläche als Sportfläche ausweisen und gleichzeitig von Privaten verlangen könne, Flächen herzugeben, um dort eine Grünfläche einzurichten.

 

 

Ferner liegen dem Ausschuss zahlreiche Einwendungen und Beschwerden von Bürger*innen gegen geplante Baumfällungen vor.

Hierzu erläutert BezStR Herr Panhoff, dass in einem Baugebiet mit genehmigten Bauanträgen auch die Baumfällungen zu genehmigen seien. Dennoch verhandle das Naturschutzamt um den Erhalt von Bäumen, wo immer dies möglich sei. Nach den bundesgesetzlichen Vorschriften müssen Baumfällungen durch Ausgleichpflanzungen auf dem Grundstück oder in der näheren Umgebung, soweit das nicht möglich ist, durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen werden. Mit Zustimmung der privaten Bauherren werden auch die zur Fällung vorgesehenen Bäume auf privaten Grundstücken auf der Baumfällliste veröffentlicht. Jedoch, so BezStR Herr Panhoff, sei ein Fällung aufgrund der Vegetationszeit jetzt nicht mehr möglich, es sei denn, hierfür würde explizit eine Zustimmung durch den BUND vorliegen.

 

 

Seitens eines Bürgerdeputierten wird berichtet, dass sich die Architekten einem Vorschlag, die Baugrenze im 25 m zu verschieben und damit einen Großteil der Vegetation zu erhalten, nicht grundsätzlich abgeneigt zeigten. Die Verschiebung führt zu einer Reduzierung der Baumasse um 17%.

 

Auf Anregung des Bürgerdeputierten beschließt der Ausschuss einstimmig folgende Protokollnotiz:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten spricht sich dafür aus, dass der Baumbestand der Revaler Str. 21/22 weitgehend erhalten bleibt und empfiehlt dem Investor seine Planung entsprechend anzupassen.

 
 

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