Auszug - Dragoner Areal  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:15 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Zum Verfahrensstand berichtet BezStR Herr Panhoff, dass entweder das Land Berlin das Grundstück erwirbt, oder die BImA voraussichtlich im April ein neues Verfahren beginnen wird

Zum Verfahrensstand berichtet BezStR Herr Panhoff, dass entweder das Land Berlin das Grundstück erwirbt, oder die BImA voraussichtlich im April ein neues Verfahren beginnen wird. Ein Verkauf an den bisherigen Zweitbieter ist bisher nicht bekannt.

 

Auf Nachfrage berichten BezStR Herr Panhoff und Herr Peckskamp:

 

  • Das auf dem Areal ansässige Gewerbe ist durch den festgesetzten B-Plan (Gewerbe) mit einer maximalen GFZ von 2,0 geschützt. Kommt es zur Festsetzung eines anderen Planungsrechts (Wohnen), haben die Betriebe Bestandsschutz. Jedoch wäre die Nutzung bei Konflikten oder Erneuerung des Betriebes nicht mehr zulässig.

    Wohnverträgliches Gewerbe wäre zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei in einem Wohnhaus. Wohnunverträgliches Gewerbe hingegen zum Beispiel eine Tischlerei von der eine erhebliche Lärmbelastung ausgeht.
     
  • Für das Areal am Halleschen Ufer liegt ein festgesetzter B-Plan Gemeinbedarf (die Post war früher gemeinnützig) vor. Fällt die Postnutzung weg, greift das darunter liegende Planungsrecht Kerngebiet. Damit wäre eine Wohnnutzung nicht genehmigungsfähig.
     
  • Das Post- und Dragoner-Areal eignen sich nicht für ein klassisches Sanierungsgebiet und das geforderte Handlungskonzept liegt in weiten Teilen bereits vor. (Hierzu soll auch die Machbarkeitsstudie von Machleidt im Ausschuss vorgestellt werden)

    Da es für die Veränderung auf beiden Arealen eines Vorlaufs bedarf, wäre eine städtebauliche und konzeptliche Betrachtung, was sinnvoll und richtig ist, erforderlich.
     
  • Das Bezirksamt hat bereits Eckpunkte erarbeitet, was eine Zielsetzung des Bezirks für die künftige Entwicklung des Dragoner-Areals unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sein könnte. Hierbei sieht das Bezirksamt ganz klar nicht schwerpunktmäßig Wohnen, eine hohe Bedeutung des Denkmalschutzes und die Integration der jetzigen Mieter*innen. Das Meistverwertungsverfahren der BImA wird vor diesem Hintergrund und der Tatsache des B-Plans Gewerbe für "Wunschdenken" gehalten.
     
  • Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung wird festgestellt, dass nach dem bisherigen Ansatz eines vorhabenbezogenen B-Plans der Investor für die Organisation und Durchführung verantwortlich ist.
     

 

Hinsichtlich geäußerter Spekulationsvermutungen mit dem Grundstück weist BezStR Herr Panhoff darauf hin, dass, selbst wenn die Senatsverwaltung entgegen ihrer bisherigen Auffassung zu dem Schluss käme dort ein Sanierungsgebiet einzurichten, dieser Beschluss keine Auswirkung auf den jetzt (innerhalb des nächsten halben Jahres) anstehenden Verkauf habe.

 
 

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