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Auszug - Gewinnabschöpfung illegal aufgestellter Glückspielautomaten durchsetzen!
Herr Wenz erläutert, dass es sich nicht um eine Gewinnabschöpfung handelt, sondern dass in widerrechtlich aufgestellten Automaten vorhandenes Geld sichergestellt wird. Zusätzlich wird die Verfallssumme geschätzt (Summe der Einnahmen über die Aufstelldauer) und geltend gemacht. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Fall, der sehr aufwendig ist, in der KLR nur mit einem Mengenpunkt verzeichnet wird. D.h., die Mengen reichen nicht aus, um das dafür notwendige Personal zu finanzieren.
Der Ausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, verstärkt die Rechtmäßigkeit der Aufstellung von Glücksspielautomaten zu prüfen und bei diesen konsequent eine Gewinnabschöpfung von den Betreibern vorzunehmen. Dies gilt für illegal errichtete Spielhallen genauso wie für Spielhallen, in denen mehr Automaten aufgestellt wurden als genehmigt. Das Vorgehen ist mit dem Berliner LKA abzustimmen. Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im März 2014 zu berichten. |
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