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Auszug - Zossener Str. 44, Dachstuhlausbau Gäste: Herr Stille (Eigentümer), Herr Könnecke (Architekt)
Herr Stille (Eigentümer) und Herr Könnecke (Architekt) stellen ihr Projekt vor. Geplant ist, dass Dachgeschoss auf dem Seitenflügel zu einer Wohnung (ca. 130 qm), nach neuestem Standard, auszubauen. Im Vorbescheid wurde eine GFZ von 3,69 genehmigt. Die amtliche Vermessung ergibt nunmehr 4,11. Das Bezirksamt steht der Planung positiv gegenüber. Auf Anregung des Bezirksamts wird das Dach (jetzt von 6 mtr. auf 1,8 mtr. abfallend) als Kompensation im Zuge des Ausbaus um 2,5 mtr. abgesenkt, damit die Sonnenlichtsituation auf dem Nachbargrundstück deutlich verbessert und das Dach des Vorderhauses begrünt. Zusätzlich soll als Ausgleich, um sich der GFZ anzunähern, eine der Souterrainwohnungen aufgegeben und zur Lagerfläche bzw. zum Kellerraum umgewidmet werden. Der Eigentümer bittet den Ausschuss um ein positives Votum gegenüber dem Bezirksamt, die GFZ-Grenze von 4,0 überschreiten zu dürfen.
BzBm Herr Dr. Schulz führt dazu aus, dass aus städtebaulicher Betrachtung, bei einer Baudichte über 3,5 das Bezirksamt mit besonderer Sorgfalt prüfen muss und bei Überschreitung von 4,0 eine ganz besondere atypische Situation im städtebaulichen Sinne vorliegen muss. Dies ist hier keinesfalls gegeben. Darüber hinaus wird das Grundstück bereits im Bestand mit einer GFZ von 3,8 und einer GRZ von 0,6 ausgenutzt.
Auf Nachfrage führt der Eigentümer aus, dass die Mieterstruktur und die Mietpreise durchmischt seien und auch weiterhin preiswerter Wohnraum zur Verfügung stünde.
Aufgrund des Stimmungsbildes verzichtet der Ausschussvorsitzende darauf, ein Votum einzuholen.
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