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Auszug - Einrichtung einer Webseite zur Eintragung von Emailadressen für Information zur Auslegung von Planungsunterlagen (vorbehaltlich BE BüTra)
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in der Fassung des Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung, in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, innerhalb des in der DS/0174/IV beauftragten „Informationsportal zur Bürgerbeteiligung“ einen E-Mail-Verteiler einzurichten, in den sich an der Planungsauslegung interessierte Personen im Double-Opt-In Verfahren eintragen können. An die dort eingetragenen Emailadressen wird im Vorab öffentlicher Auslegungen von Planungen im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Bürgerbeteiligung eine Benachrichtigung über die Auslegung versendet. Dies geschieht zwei Mal, jeweils vier Wochen und eine Woche vor der Auslegung. Spätestens 4 Wochen vor der Auslegung sind die Auslegungstermine und –orte auf einer 2. Unterseite des genannten Informationsportals ebenfalls zu veröffentlichen. Kann die 4-Wochen-Frist nicht eingehalten werden, erfolgt die Benachrichtigung und Veröffentlichung so früh wie möglich.
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