Auszug - Vorstellung der überarbeiteten Planung für den HELLWEG-Baumarkt Yorckstr.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EXTERN / außer Haus (exakte Ortsangabe siehe Einladung)
Ort:
 
Wortprotokoll

Die zuständigen Dezernenten, Frau Dr

Herr Dressel, HELLWEG, stellt die überarbeitete Planung für den HELLWEG-Baumarkt
Yorckstr. vor beiden Ausschüssen vor und beantwortet Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Dr. Schulz erläutert zum Sachstand des Verfahrens im Stadtplanungsamt Friedrichshain-Kreuzberg und im Baukollegium.

 

Im Anschluss an die Diskussion bringen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen der BVV Tempelhof-Schöneberg eine Beschlussempfehlung folgenden Wortlauts ein:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße

38 – 41 zu berücksichtigen:

 

-          Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Gleisdreieck-Park, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigerverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof, entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

-          Die Anordnung von Webeschriftzügen oder -zeichen erfolgt in der Höhe maximal bis zum vom Investor projektierten horizontalen Werbeband, keinesfalls aber im Bereich der Werksteinflächen, der Attika oder darüber. Auf einen Werbepylon wird verzichtet.

-          Für das abgetrennte B-Plan-Verfahren an der U- und S-Bahn-Station sind ansonsten die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung Widerlager Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 weiter gültig und zu beachten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten schließt sich dem Beschlusstext an und verabschiedet einstimmig, diesen Beschlusstext als Beschlussempfehlung in die BVV einzubringen.

 

Die Beratung zu dem als Dringlichkeitsantrag eingebrachten Beschlusstext der CDU Tempelhof-Schöneberg wird von der CDU Friedrichshain-Kreuzberg übernommen und entsprechend als Beschlussempfehlung eingebracht, auf Antrag der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 
 

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