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Auszug - Beratung der vorläufigen Geschäftsordnung
§16 Abs. 6 Satz 2 „Rederecht für Gäste“
Es wird vereinbart, dass die Fraktionen beraten, ob und in welcher Form ggf. Redezeitbegrenzung erforderlich ist. Im Ausschuss wurden zwei Modelle entwickelt: a) alle Ausschüsse entscheiden eigenständig (abhängig von der jeweiligen Tagesordnung und der Anzahl der Gäste) b) Festschreibung einer generellen Redezeitbegrenzung (je Gruppe)
Ferner wird auf die Notwendigkeit der Anpassung des Abs. 4 hingewiesen.
WV. zur nächsten Sitzung. |
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