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Auszug - Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)
Zu Ziffer 1:
Ferner besteht Konsens, dass dieser Antragsteil (in Verbindung mit dem Konzept) weniger GO_Angelegenheit ist, sondern in einem Ausschuss für Immobilienangelegenheiten und zwingend in einem Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten beraten werden sollte/müsste.
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