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Auszug - AUN - Bürgerbeauftragte/R Gast: BzBm
Der
Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (N-2, E-1), die Drucksache in der
Fassung des Änderungsantrages in folgender geänderter Fassung zu beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob im Amt
für Umwelt und Natur (AUN) im Rahmen des bestehenden Stellenplans eine/einen
Beauftragte/n für bürgerschaftliches Engagement benannt werden kann. Diese/r zentrale
Ansprechpartner/in beim AUN soll Bürgeranliegen
schnell und wirksam befördern, Anfragen bzw. Beschwerden von Bürgerinnen und
Bürger zentral und vereinfachend bearbeiten. |
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Legende
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