Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Auszug - Moglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Umstrukturierungssatzungen gem.§172, 1, Nr.3 BauGB - DS/1813/III (Bericht Herr Dr. Schulz) - Beschlossener Antrag zur Umstrukturierungssatzung Carl-Herz-Ufer zur DS 1949/III hier: erneuter Antrag der Linken
Herr Dr.
Römer bittet den BzBm Herrn Dr. Schulz, die Möglichkeiten und Grenzen, auch aus
kritischer Sicht dem Ausschuss deutlich zu machen. Herr Dr.
Schulz beginnt mit der DS1949/III Carl-Herz-Ufer. Der Aufstellungsbeschluss
liegt mittlerweile vor, ist auch im Amtsblatt veröffentlicht . Hier wird ein
entsprechendes Schreiben in den nächsten Tagen an den Eigentümer gehen, dessen
Inhalt 12 Monate Zeit bringt, um u.a. auch die Verhandlungen in Ruhe führen zu
können. Herr Dr.
Schulz erläutert, welche Problematiken auf alle zukommen kommen können, wie der
Datenschutz gewahrt bleiben kann und dass ein rasches Vorankommen, wie es in
Pankow der Fall war, hier vermutlich nicht geben wird, da es sich um einen sehr
komplexen Sachverhalt handelt, die Mieterstruktur nicht einheitlich ist, sehr
unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen, mit entsprechend
unterschiedlich zu berücksichtigenden Kriterien. Zur
DS/1813/III In Vorbereitung für den 172,3 § wurde ein Fachhearing gemacht. Es
gab eine sehr gute Resonanz. Die verfahrendurchführende
Mieterberatungsgesellschaft aus Pankow hat einen Bericht über das Verfahren
geschrieben. Ein Treffen mit der Sanierungsverwaltungsstelle hat auch
stattgefunden und Herr Dr. Schulz hat den Eindruck, dass es einen guten
Austausch auf Verwaltungsebene, sowie auch Dezernentenebene gibt. Hier ist
eventuell Unterstützung zu erwarten. Herr Dr.
Schulz merkt kritisch an, dass sich das Bezirksamt in einer personellen, sehr
stark angespannten Situation befindet und sich in Anbetracht der noch
vorhandenen Ressourcen, sehr
umfangreich mit dem C-H-U beschäftigt wird. Der
Anwalt der Eigentümer agierte anfänglich sehr kooperativ, wurde aber in den
letzten Verhandlungen deutlich zurückhaltender. Mit
Verhandlungen wird man nicht so schnellen, wirklichen Erfolg erzielen, vor
allem vor diesen besagten Hintergründen nicht. Herr
Oehlert, Betroffener schlägt vor, seine dünne Materiallage den Fraktionen zur
Verfügung zu stellen. Er weiß, dass das vorhandene Material keine Grundlage
ist, um daraus einen Auftrag für ein Gutachten abzuleiten. In seinen Unterlagen
sind einige Kommentierungen, die sehr interessant sein könnten aber mehr leider
nicht. Aufgrund dessen sieht er die eigene Position leider sehr geschwächt. Herr
Schill von der CDU ist dankbar über die heutige Klarheit der Aussagen Herrn Dr.
Schulz. Somit geraten wir ab heute und auch in den nächsten Monaten nicht in
eine Diskussion, dass wir zahlreiche Gebiete in diesem Bezirk mit
Umstrukturierungssatzung belegen und hier den Anschein erwecken, dass wir in
der Lage wären, das BauGB und BGB aushebeln zu können in der Frage der
Mieterhöhung. Diesen Anschein sollten wir hier nicht erwecken. Er geht davon
aus, dass dies gegenüber den Mietern und Mietersprechern auch so deutlich
vertreten wird, da das Gro der Mieter nicht unter die Härtefallregelung fällt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin