Auszug - Moglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Umstrukturierungssatzungen gem.§172, 1, Nr.3 BauGB - DS/1813/III (Bericht Herr Dr. Schulz) - Beschlossener Antrag zur Umstrukturierungssatzung Carl-Herz-Ufer zur DS 1949/III hier: erneuter Antrag der Linken  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtplanung und Bauen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 30.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Römer bittet den BzBm Herrn Dr. Schulz, die Möglichkeiten und Grenzen, auch aus kritischer Sicht dem Ausschuss deutlich zu machen.

 

Herr Dr. Schulz beginnt mit der DS1949/III Carl-Herz-Ufer. Der Aufstellungsbeschluss liegt mittlerweile vor, ist auch im Amtsblatt veröffentlicht . Hier wird ein entsprechendes Schreiben in den nächsten Tagen an den Eigentümer gehen, dessen Inhalt 12 Monate Zeit bringt, um u.a. auch die Verhandlungen in Ruhe führen zu können.

 

Herr Dr. Schulz erläutert, welche Problematiken auf alle zukommen kommen können, wie der Datenschutz gewahrt bleiben kann und dass ein rasches Vorankommen, wie es in Pankow der Fall war, hier vermutlich nicht geben wird, da es sich um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, die Mieterstruktur nicht einheitlich ist, sehr unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen, mit entsprechend unterschiedlich zu berücksichtigenden Kriterien.

 

Zur DS/1813/III In Vorbereitung für den 172,3 § wurde ein Fachhearing gemacht. Es gab eine sehr gute Resonanz. Die verfahrendurchführende Mieterberatungsgesellschaft aus Pankow hat einen Bericht über das Verfahren geschrieben. Ein Treffen mit der Sanierungsverwaltungsstelle hat auch stattgefunden und Herr Dr. Schulz hat den Eindruck, dass es einen guten Austausch auf Verwaltungsebene, sowie auch Dezernentenebene gibt.

Hier ist eventuell Unterstützung zu erwarten.

 

Herr Dr. Schulz merkt kritisch an, dass sich das Bezirksamt in einer personellen, sehr stark angespannten Situation befindet und sich in Anbetracht der noch vorhandenen Ressourcen,  sehr umfangreich mit dem C-H-U beschäftigt wird.

Der Anwalt der Eigentümer agierte anfänglich sehr kooperativ, wurde aber in den letzten Verhandlungen deutlich zurückhaltender.

Mit Verhandlungen wird man nicht so schnellen, wirklichen Erfolg erzielen, vor allem vor diesen besagten Hintergründen nicht.

 

Herr Oehlert, Betroffener schlägt vor, seine dünne Materiallage den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Er weiß, dass das vorhandene Material keine Grundlage ist, um daraus einen Auftrag für ein Gutachten abzuleiten. In seinen Unterlagen sind einige Kommentierungen, die sehr interessant sein könnten aber mehr leider nicht. Aufgrund dessen sieht er die eigene Position leider sehr geschwächt.

 

Herr Schill von der CDU ist dankbar über die heutige Klarheit der Aussagen

Herrn Dr. Schulz. Somit geraten wir ab heute und auch in den nächsten Monaten nicht in eine Diskussion, dass wir zahlreiche Gebiete in diesem Bezirk mit Umstrukturierungssatzung belegen und hier den Anschein erwecken, dass wir in der Lage wären, das BauGB und BGB aushebeln zu können in der Frage der Mieterhöhung. Diesen Anschein sollten wir hier nicht erwecken. Er geht davon aus, dass dies gegenüber den Mietern und Mietersprechern auch so deutlich vertreten wird, da das Gro der Mieter nicht unter die Härtefallregelung fällt.

 

 

 
 

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