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Auszug - E&B III/015 Ehepaar Munz - Kulanzantrag
Aufgrund
der vorliegenden Stellungnahmen sieht der Ausschuss keine rechtliche Handhabe
und keine weitere Möglichkeit Einfluss auf die Entscheidung des Bezirksamtes zu
nehmen. Den Petenten solle nahe gelegt werden, eine gerichtliche Überprüfung
anzustreben. Der
Ausschuss sieht die Eingabe als erledigt an. Das
BVV-Büro wird gebeten, ein entsprechendes Abschlussschreiben zu entwerfen. |
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