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Nach
eingehender Diskussion im Ausschuss kommen die Mitglieder zu folgender Änderung
und Beschlussempfehlung für die BVV: Das
Bezirksamt wird ersucht, dass die Betroffenen im voraus und regelmäßig immer
wieder darüber informiert werden, dass die Anrufer einen Rückruf durch Ihren
Sachbearbeiter bestellen können. Begründung: Die Möglichkeit des persönlichen Telefonkontaktes mit dem eigenen Sachbearbeiter, der Telefon-Kontakt zu einem Ansprechpartner vor Ort, der konkrete Auskünfte zum persönlichen Anliegen über einen zuverlässigen Rückruf geben kann, ist für viele Betroffene ein wichtiges Erfordernis. Unvorhersehbare,
nicht langfristig planbare, kritische Situationen müssen durch kurzfristige
Kontaktmöglichkeiten bearbeitet werden können. Dieser Drucksache wird einstimmig zugestimmt. Sie wird unter der Nummer DS 0814-1/III geführt. Die DS0814/III wird geschlossen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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