Auszug - Aufsichtsdienst an Schulen
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Frau Herrmann weist darauf hin, dass die Personen, die in den Schulen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Unterstützung des pädagogischen Personals tätig sind, nicht vom Schulamt des Bezirks, sondern von der Senatsverwaltung BWF beschäftigt werden. Es erfolgt eine kurze Diskussion, in der Herr Borchardt die Frage der Zuständigkeit der BVV in dieser Angelegenheit aufwirft. Frau Rathenow von der Außenstelle Sen BWF erklärt, dass sie sich in der Angelegenheit noch einmal informieren und in der nächsten Sitzung berichten will. Die DS wird darauf hin vom Ausschuss vertagt. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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