Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien ist darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverbreitet werden dürfen.
Klauseln, die die Weiterverbreitung von Daten einschränken, sind zu monieren.
Gegebenenfalls ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.
Begründung
Die Erstellung der Daten wird vom Steuerzahler bezahlt und sollte dem Steuerzahler zur Verfügung stehen. Zur Zeit liegt das Urheberrecht von Bebauungsplänen häufig beim Stadtplanungsbüro, was die Weiterverwertung von Geodaten ausschliesst und technische Innovation behindert.
Die Möglichkeit der Weiterverbreitung ist eine Soll-Bestimmung. Wenn andere Gründe dem entgegenstehen (zB kein anderer Anbieter vorhanden), muss es nicht erfüllt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 13.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverarbeitet werden dürfen.
Klauseln, die die Weiterverarbeitung von Daten einschränken, sind zu monieren.
Falls vorhanden und finanziell vertretbar ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Verträgen mit Dienstleistern zur Erstellung von Daten/Dateien darauf zu achten, dass die erworbenen Daten weiterverarbeitet werden dürfen.
Klauseln, die die Weiterverarbeitung von Daten einschränken, sind zu monieren.
Falls vorhanden und finanziell vertretbar ist ein alternativer Dienstleister in Betracht zu ziehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
25.11.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
BüTra 11.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2016
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.