Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitig Rechte und Pflichten.
Wir beraten Sie in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen, wie

  • bin ich wegen meiner deutschen Abstammung eventuell auch deutscher Staatsangehöriger, obwohl ich nur einen ausländischen Pass habe?
  • ist mein Kind durch Adoption oder Vaterschaftsanerkennung deutscher Staatsangehöriger geworden?
  • verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit bei bestimmten Gelegenheiten – z.B. bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (auch bei ständigem Aufenthalt im Inland) oder bei Wehrdienstleistung in einer fremden Armee? Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit beibehalten?
  • bei allen übrigen Rechtsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit ausländischem Recht, also auch bei doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit. Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit stellen wir auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.