Staatsangehörigkeitsausweis

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Wir stellen ihn auch auf Ihren Antrag hin aus, wenn Sie – rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind – dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie z. B. als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind.

Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.

Notwendigen Unterlagen

Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit sind Angaben und Urkunden über Personalien und Wohnorte des Antragstellers und seiner Vorfahren erforderlich. In jedem Fall benötigen wir vom Antragsteller einen gültigen Personalausweis/Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit sämtlichen Randvermerken neuesten Datums und bei ehelicher Geburt die Heiratsurkunde der Eltern. Weitergehende Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter den genannten Rufnummern. Informationen sowie auch das Antragsformular bekommen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie innerhalb unserer Sprechzeiten persönlich vorbeischauen.

Gebühren

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz § 38 StAG werden Gebühren erhoben für:

Ausstellung Staatsangehörigkeitsausweis: 25,00 €