Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Wir stellen ihn auch auf Ihren Antrag hin aus, wenn Sie – rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind – dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie z. B. als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind.
Staatsangehörigkeitsausweis
Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Staatsangehörigkeitsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg
- Schlesische Str. 27A, 10997 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90298-2075
Nahverkehr
- Bus
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- 165 und 265 Taborstr.
- S-Bahn
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- S Warschauer Str.: S5, S7, S75 (1400 Meter Fußweg) S Treptower Park: S41, S42, S8, S85, S9 (1200 Meter Fußweg oder mit Bus 165 / 265 bis Taborstr.)
- U-Bahn
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- U1 Schlesisches Tor (600 Meter Fußweg oder mit Bus 165 / 265 bis Taborstr.)