Drucksache - DS/1201/IV  

 
 
Betreff: Wandgemälde an Häusern schützen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Riester, Paula
2. Schwarze, Julian
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
11.06.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung ff
01.07.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vertagt   
02.09.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.02.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung ff
03.02.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
08.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1201_Wandgemäle an Häusern schützen  
VzK_Wandgemälde an Häusern schützen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.

 

Begründung:

 

Viele Häuser in unserem Bezirk werden von kunstvollen Wandgemälden geziert. Die Entstehungsgeschichten sind sehr unterschiedlich. Nicht wenige dieser Bilder sind  in der politisch sehr bewegten Zeit der 1980er Jahre entstanden. Damals verhinderten Hausbesetzer*innen, dass große Teile des gründerzeitlich bebauten Kreuzbergs abgerissen wurden. Die groß- und kleinflächigen Bilder an den Hauswänden zeigen als Zeugen ihrer Zeit noch heute lebhaft die Geschehnisse von damals. Ähnliche Zeugnisse sind auch noch aus den frühen 1990er Jahren und im Ortsteil Friedrichshain zu finden.  

Leider interessieren sich nicht alle für diesen Teil der jüngeren Berliner Geschichte und so droht aktuell in der Waldemarstraße ein großes Gemälde zugunsten der Werbung eines Sportartikelherstellers zu verschwinden. Selbstverständlich kann Streetart nicht vollständig konserviert werden und ist immer einem Wandel ausgesetzt. Wenn Bilder jedoch komplett verschwinden, ist dies kein typischer städtischer Wandel mehr.

Für den Schutz der Bilder gibt es unterschiedliche Wege. An manchen Orten haben sich die Anwohner*innen und Künstler*innen etwa mit dem/der Hauseigentümer*in über eine Eintragung ins Grundbuch geeinigt. In Leipzig wurde vor zwei Jahre ein ähnlicher Prozess angestoßen - das betroffene Bild steht mittlerweile unter Denkmalschutz (http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/162812/index.html).

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Kultur und Bildung (federführend). Kommission für Kunst im öffentlichen Raum z.K.

 

 

KuBi 02.09.2014

Die Drucksache wird von den Antragstellern wie folgt konkretisiert:

 

-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-

  • Bild im Kreuzungsbereich Wrangelstr. Ecke Pücklerstr. (nähe Markthalle IX)
  • Hausfassade Falckensteinstr. Vor Watergate
  • Manteuffelstr. -eine Brandwand am Spielplatz
  • Zwei erhaltswerte Bilder neben "Samira", Oranienstr. Ecke Manteuffelstr.
  • Ein Gemälde gegenüber Galerie "Zeitzone"
  • Polizeimotive Skalitzer Str. Ecke Mariannenstr.
  • Reichenberger Str. Ecke Lausitzer Str. bei der "Respectbar"

 

 

BVV 03.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.

 

-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-

  • Bild im Kreuzungsbereich Wrangelstr. Ecke Pücklerstr. (nähe Markthalle IX)
  • Hausfassade Falckensteinstr. Vor Watergate
  • Manteuffelstr. -eine Brandwand am Spielplatz
  • Zwei erhaltswerte Bilder neben "Samira", Oranienstr. Ecke Manteuffelstr.
  • Ein Gemälde gegenüber Galerie "Zeitzone"
  • Polizeimotive Skalitzer Str. Ecke Mariannenstr.
  • Reichenberger Str. Ecke Lausitzer Str. bei der "Respectbar"

 

 

BVV 25.02.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gemälde, die im Kontext von Hausbesetzungen entstanden sind vor Übermalungen, Verhängungen, Überklebungen etc. geschützt werden können. Beispiele für eine Schutzmöglichkeit wären der Denkmalschutz oder einvernehmliche Eintragungen im Grundbuch.

 

-ohne Anspruch auf Vollständigkeit-

  • Bild im Kreuzungsbereich Wrangelstr. Ecke Pücklerstr. (nähe Markthalle IX)
  • Hausfassade Falckensteinstr. Vor Watergate
  • Manteuffelstr. -eine Brandwand am Spielplatz
  • Zwei erhaltswerte Bilder neben "Samira", Oranienstr. Ecke Manteuffelstr.
  • Ein Gemälde gegenüber Galerie "Zeitzone"
  • Polizeimotive Skalitzer Str. Ecke Mariannenstr.
  • Reichenberger Str. Ecke Lausitzer Str. bei der "Respectbar"

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 15.07.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 08.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.09.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: