Drucksache - DS/2017/V  

 
 
Betreff: Erkelenzdamm 3 verkaufen: Arbeitsplätze statt Leerstand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPstellv. Vorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
14.04.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
05.05.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden Vorberatung
20.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden (WiOEB) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
21.04.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
25.05.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.05.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/2017/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Gebäude auf dem Grundstück Erkelenzdamm 3, 10999 Berlin, steht seit dem verhinderten Verkauf an ein Unternehmen und die Übernahme in das Vermögen der BIM im Sommer 2018 leer. Das Bezirksamt soll sich zeitnah dafür einsetzen, dass Objekt und Grundstück in einem Bieterverfahren veräert werden mit dem Ziel, den Raum schnellstmöglich wieder als Gewerbe- und Bürofläche anzubieten. Geeignete Verfahrenskriterien sind zu entwickeln. Das Erbbaurecht ist aufzulösen.

 

 

Begründung:

 

2018 wollte eine IT-Firma den Erbbaupachtvertrag und das Gebäude übernehmen und dort mit 50 Arbeitsplätzen einziehen. Land Berlin und Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg legten ihr Veto ein, da man den Fokus auf produzierendes Gewerbe setzen wollte, und übertrugen das Grundstück der BIM. Seitdem steht das Gebäude leer und verfällt, Arbeitsplätze: Null. Zwischennutzungen konnte durch den immer länger währenden Leerstand und dem damit zusammenhängenden sich verschlechternden Gebäudezustand bzw. aufgrund des immer weiter auflaufenden Sanierungs- und Investitionsstaus nicht umgesetzt werden.

Zwei Anfragen (DS 1919/V im Bezirk und DS 18/26 289 im Land) verdeutlichen, dass eine konkrete und zeitnahe Inbetriebnahme als Gewerbefläche nicht zu erwarten ist, vielmehr werden Zuständigkeiten hin- und hergeschoben. Die Hauptverantwortliche BIM ist träge und zurückhaltend mit konkreten Handlungsplänen.

Doch Gewerbefläche ist rar im Bezirk. Wir wollen diesen Leerstand nun nicht mehr weiter hinnehmen und durch einen Verkauf dessen schnelle Wiederverwendung sicherstellen. Grundsätzlich befürworten wir das Instrument des Erbbaurechts, doch wenn es dazu verwendet wird, eine sinnvolle Nutzung zu verhindern, ist es im Einzelfall fehl am Platz

 

 

BVV 24.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden, Ausschuss für Kultur und Bildung, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

PHI 25.05.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 26.05.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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