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Drucksache - DS/1972/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der BVG für den Erhalt des Kulturstandorts Bi NUU (einschließlich Café und Proberäume) am Schlesischen Tor einzusetzen. Das Bezirksamt soll dafür werben, die weiteren Baumaßnahmen der BVG und der für die Maßnahmen beauftragten Firma gemeinsam mit dem Pächter abzustimmen.
Begründung: Nach über anderthalb Jahren Bauzeit wegen Fahrstuhleinbau und Gleisarbeiten sollte der Kulturstandort am Schlesischen Tor eigentlich im April 2021 wieder an den Pächter übergeben werden. Unzureichende Planungen sehen nun eine Verschiebung der Übergabe von mindestens weiteren 13 Monaten vor. Bisher hat sich weder BVG, noch Urbanis, noch die ausführende Baufirma mit dem Pächter zur Abstimmung zusammengesetzt. Externe Expert*innen halten die Ausdehnung der Baumaßnahmen für unangemessen. Der Pächter hat hinsichtlich der pandemiebegründeten Schließung bereits mehrfach das Kulturprogramm verschoben bzw. umbuchen müssen. Die Verschiebung bedeutet erneut eine aufwändige Umplanung und dadurch weitere Umsatzeinbußen. Darüber hinaus entgehen dem landeseigenen Unternehmen die Mieteinnahmen für mindestens weitere 13 Monate. Eine gemeinsam abgestimmte und zielführendere Planung der Baumaßnahmen kann zum Erhalt dieses Kulturstandorts beitragen, zumal bereits Gelder aus den Förderprogramm Neustart Kultur bewilligt wurden. Ein Neustart ist aber noch lange nicht in Sicht.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der BVG für den Erhalt des Kulturstandorts Bi NUU (einschließlich Café und Proberäume) am Schlesischen Tor einzusetzen. Das Bezirksamt soll dafür werben, die weiteren Baumaßnahmen der BVG und der für die Maßnahmen beauftragten Firma gemeinsam mit dem Pächter abzustimmen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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