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Drucksache - DS/1951/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das ist in der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung unter Teil 1, § 1, Absatz 6 geregelt.
„Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne dieser Verordnung ist eine aus speziellen Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht, wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf. Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend.“
Laut Herstellerangaben entspricht die Livinguard Gesichtsmaske PRO den aktuellen Corona-Vorgaben nach Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021. Sie ist als medizinische Gesichtsmaske zertifiziert (EN 14683:2019, Typ I) und kann in Einzelhandel und Nahverkehr getragen werden.
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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