Drucksache - DS/1951/V  

 
 
Betreff: Nachhaltige Livinguard-Pro-Masken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Gärtner, TainaGärtner, Taina
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Fallen die als medizinische Gesichtsmasken zertifizierten, virusabtötenden Livingguard-Pro-Stoffmasken, welche wiederverwendbar und somit nachhaltig sind, unter die verschärfte Maskenpflicht des Berliner Senats und können somit problemlos weitergetragen werden?

 

  1. Falls nicht, wird sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass das Tragen dieser Masken in die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung aufgenommen wird?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Fallen die als medizinische Gesichtsmasken zertifizierten, virusabtötenden Livingguard-Pro-Stoffmasken, welche wiederverwendbar und somit nachhaltig sind, unter die verschärfte Maskenpflicht des Berliner Senats und können somit problemlos weitergetragen werden?

 

Das ist in der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung unter Teil 1, § 1, Absatz 6 geregelt.

 

Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne dieser Verordnung ist eine aus speziellen Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht, wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf. Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend.“

 

Laut Herstellerangaben entspricht die Livinguard Gesichtsmaske PRO den aktuellen Corona-Vorgaben nach Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021. Sie ist als medizinische Gesichtsmaske zertifiziert (EN 14683:2019, Typ I) und kann in Einzelhandel und Nahverkehr getragen werden.

 

 

  1. Falls nicht, wird sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass das Tragen dieser Masken in die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung aufgenommen wird?

 

Entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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