Drucksache - DS/1904/V  

 
 
Betreff: Städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee und deren flankierende Bereiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt mittlerweile die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee und deren flankierende Bereiche, gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, beschlossen?
     
  2. Wenn nicht, warum nicht?
     
  3. Wann plant das Bezirksamt die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee und deren flankierende Bereiche, gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, zu beschließen?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Hat das Bezirksamt mittlerweile die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx Allee/Frankfurter Allee und deren flankierende Bereiche, gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, beschlossen?

 

Das Bezirksamt hat die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) noch nicht beschlossen.

 

  1. Wenn nicht, warum nicht?

 

Die Erhaltungsverordnung „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB wurde noch nicht erlassen, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) dem Erlass der Erhaltungsverordnung bisher nicht zugestimmt hat. SenSW hat gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hinsichtlich des Zeitpunktes des Erlasses der Erhaltungsverordnung Bedenken geäert. Hintergrund ist der noch laufende Beteiligungsprozess Friedrichshain-West, bei dem der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und SenSW gemeinsam einen integrierten Ansatz zur baulichen und infrastrukturellen Weiterentwicklung des Gebiets Friedrichshain-West verfolgen. Die Beteiligten haben sich bewusst für einen ergebnisoffenen Prozess entschieden, um Bebauungspotenziale in Zusammenarbeit mit Fachplanern und den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erarbeiten und Perspektiven für die weitere Entwicklung in Friedrichshain-West zu schaffen. Durch den Erlass der Erhaltungsverordnung vor Abschluss des Beteiligungsprozesses würden laut SenSW Entscheidungen vorweggenommen und somit der ergebnisoffene Charakter des Prozesses in Frage gestellt.

 

  1. Wann plant das Bezirksamt die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Karl-Marx Allee/Frankfurter Allee und deren flankierende Bereiche, gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, zu beschließen?

 

SenSW hat gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin ihre grundsätzliche Unterstützung des Vorhabens des Bezirks mitgeteilt, das oben angegebene Erhaltungsgebiet zu erlassen. Sie empfiehlt die Erhaltungsverordnung erst nach Abschluss des Prozesses zur Weiterentwicklung von Friedrichshain West festzusetzen, um die Ergebnisse mit berücksichtigen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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