Drucksache - DS/1737/V  

 
 
Betreff: Sanierung bezirklicher Schulen mit Schaffung von Barrierefreiheit und behindertengerechter Ausstattung verbinden.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur Beantwortung DS/1737/V  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schulen im Bezirk sind barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet?
     
  2. Inwieweit werden Schulen bei der Sanierung behindertengerecht und barrierefrei umgebaut?
     
  3. An welchen Schulen im Bezirk plant das Bezirksamt in den nächsten Jahren bauliche Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit und einer behindertengerechten Ausstattung?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

  1. Wie viele Schulen im Bezirk sind barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet?

 

Barrierefreiheit im Schulbau heißt, dass Schulen (Schulgebäude einschl. Freizeitgebäude, Sporthallen und Sportfreiflächen, Schulhoffreiflächen etc.) so gestaltet sind, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

 

Der sich in den vergangenen Jahrzehnten angestaute Sanierungsbedarf offenbart daher gleichfalls massive Bedarfe und Notwendigkeiten in der Barrierefreiheit an Schulen.

 

Sofern bei der barrierefreien Ausstattung auf die Rollstuhlgerechtigkeit gemäß Bauordnung abgestellt wird, können die hierzu vorliegenden Informationen der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

  1. Inwieweit werden Schulen bei der Sanierung behindertengerecht und barrierefrei umgebaut?

 

Unabhängig von den Neubaumaßnahmen, welche allesamt barrierefrei errichtet werden, werden auch bestehende Schulen im Rahmen umfangreicher Sanierungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut, sofern dies nicht den Forderungen der Denkmalpflege oder der Struktur des Gebäudes widerspricht. An der Erstellung der Bedarfsprogramme in der frühen Phase der Planungen für Sanierungen/Erweiterungen/Standardanpassungen von Schulen sind nicht nur die Schulen beteiligt, sondern auch die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.

 

  1. An welchen Schulen im Bezirk plant das Bezirksamt in den nächsten Jahren bauliche Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit und einer behindertengerechten Ausstattung?

 

Neben den bereits zum Ende des vergangenen Jahres im Rahmen der BSO erstellten Bedarfsprogrammen (diese sind Voraussetzung für weitere Planungen) für neun Schulstandorte werden aktuell für sieben weitere Schulstandorte entsprechende Bedarfsprogramme vorbereitet, welche allesamt auch die Thematik einer Barrierefreiheit zum Inhalt haben.

 

Darüber hinaus sind an den Standorten Schule am Königstor, Robert-Koch-Gymnasium, Kurt-Schumacher-Grundschule, Albrecht-von-Graefeschule, Dathe-Gymnasium, Lemgo-Grundschule sowie der Emanuel-Lasker-Schule (Verbindungsbau), dem Neubau in der Pufendorfstr. und der Lenau-Grundschule (Ersatzneubau) bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereits in der Planung bzw. in Umsetzung.

 

Es gibt keine großen Baumaßnahmen (Neubauten, grundhafte Sanierungen, Standardanpassungen, Kapazitätserweiterungen) an Schulen, die Aspekte der Barrierefreiheit nicht berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

Bezirkstadtrat

 

 
 

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