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Drucksache - DS/1531/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Es wurde bisher noch kein Bescheid rechtswirksam aufgehoben.
zu Frage 2: Für die Mieter/innen ergeben sich durch eine Aufhebung des Vorkaufsbescheids keine unmittelbaren Risiken. Die Aufhebung des Vorkaufsbescheids entbindet die DIESE eG von der Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises.
zu Frage 3: Nach Rechtsauffassung des Bezirksamts, bestätigt durch ein externes Rechtsgutachten, hat die Aufhebung von Vorkaufsbescheiden ebenso wie schon die Ausübung des Vorkaufsrechts selbst privat rechtsgestaltende Wirkung. Das bedeutet, dass sich nach Aufhebung aus dem Kaufvertrag keine Rechtswirkungen mehr für die Zukunft ergeben.
Herr Amiri: Ist dem Bezirksamt die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister von der FDP, die Sie in Ihrer Großen Anfrage zum Teil übernommen haben, gute Eigenleistung im Übrigen, bekannt, in der sie nach den Haftungsrisiken fragt und in der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bezirk in der Haftung sieht? Und wenn ja, wie bewertet er das?
zu Nachfrage 1: Also ich kann mich daran erinnern, dass es eine Anfrage bzw. es gibt da sehr viele Anfragen aus der Richtung und deshalb muss ich aber um Nachsicht bitten, dass ich jetzt eine konkrete Bewertung dieser Anfrage heute jetzt aus dem Gedächtnis nicht vornehmen kann. Aber das können wir dann gerne ausführlich besprechen demnächst.
Herr Amiri: Wie viel Klagen bzw. Vollstreckungstitel sind bisher gegen diese bzw. den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg anhängig, weil diese ihren vertraglich zugesicherten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt bzw. nicht nachgekommen ist?
zu Nachfrage 2: Es gibt eine Klageerhebung, aber es gibt noch keinen Klagevorgang in dem Sinne, das kann ich bestätigen. Und darüber hinaus, was die DIESE eG betrifft im Speziellen, da stand auch heute was im Tagesspiegel. Ich kann es jetzt aus dieser heutigen Sicht hier nicht bestätigen, weil wir haben sehr viele Vorgänge an der Stelle und es sind also auch …, sagen wir mal rechtliche Komplexitäten, die wir gerade bewerten.
Frau Mollenhauer-Koch: Gibt es Schadensersatzforderungen an den Bezirk und wenn ja, wie hoch?
zu Nachfrage 3: Es wurde - wie gesagt - noch kein Vorkaufsrecht aufgehoben. Insofern gibt es auch …, kann es auch daraus keine Schadensersatzforderung geben.
Herr Husein: Welche Kanzlei oder welcher Anwalt hat dieses externe Gutachten erstellt?
zu Nachfrage 4: Herr Dr. Beckmann, den kennen Sie wahrscheinlich, die Kanzlei auch, der berät uns schon über Jahre hinweg beim Thema Vorkaufsrecht und wir haben kürzlich auch in der zweiten Instanz mit Unterstützung von Dr. Beckmann vor dem Oberlandesgericht einen Prozess gewonnen. |
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