Drucksache - DS/1529/V  

 
 
Betreff: Illegale Baumfällungen auf dem Gelände der Bockbrauerei?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.11.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zu den kürzlich vorgenommenen Baumfällungen auf dem Gelände der ehemaligen Bockbrauerei zwischen Fidicin- und Schwiebusser Straße?

 

  1. Aussagen von Nachbarn berichten von Arbeitern, die in der Folge der Benachrichtigung der Polizei zu den von ihnen durchgeführten Fällmaßnahmen abgehauen sind welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hierzu vor?

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen urplötzlich und illegal durch Dritte Bäume gefällt wurden, die der Eigentümer nicht selbst auch fällen wollte?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung

Bezirksstadträtin

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zu den kürzlich vorgenommenen Baumfällungen auf dem Gelände der ehemaligen Bockbrauerei zwischen Fidicin- und Schwiebusser Straße?

 

Das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt hat von den Fällungen auf dem Grundstück Fidicinstraße 3 / Schwiebusser Straße seit dem 11.11.2019 durch Bürgerhinweise Kenntnis. Das Einsatzprotokoll der Polizei liegt seit dem 14.11.2019 vor. Demnach wurden am 09.11.2019 auf dem genannten Grundstück mehrere Eiben und ein Ahornbaum gefällt. Der Ahornbaum unterlag auf Grund des Stammumfangs den Schutzbestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung. Eine Fällung wäre nur mit einer Ausnahmegenehmigung rechtens gewesen. Diese wurde jedoch nicht erteilt. Sie wurde auch gar nicht beantragt. Die Eiben dagegen unterlagen als Nadelbäume nicht den Schutzbestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung. Ebenso waren diese nicht als Naturdenkmale eingestuft. Für die Fällung der Eiben bedurfte es daher keiner Genehmigung.

Eine Eibe wurde bereits vor einiger Zeit im Rahmen einer Baumaßnahme gefällt, die anderen 4 jetzt. Das Bezirksamt hatte die 5 Eiben, die über 100 Jahre alt waren, als Naturdenkmäler vorgeschlagen. Dazu hatte die zuständige Senatsverwaltung noch keine formale Entscheidung getroffen.

 

Aufgrund des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Berliner Baumschutzverordnung im Falle des Ahornbaumes wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

  1. Aussagen von Nachbarn berichten von Arbeitern, die in der Folge der Benachrichtigung der Polizei zu den von ihnen durchgeführten Fällmaßnahmen abgehauen sind welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hierzu vor?

 

Laut Einsatzprotokoll der Polizei wurde am Einsatzort ein Mitarbeiter der Landschaftsbaufirma angetroffen und telefonisch eine weitere Person befragt. Ebenso wurden die Personalien des anwesenden Mitarbeiters aufgenommen. Ob sich Mitarbeiter*innen der Befragung durch die Polizei entzogen haben, ist nicht bekannt.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen urplötzlich und illegal durch Dritte Bäume gefällt werden, die der Eigentümer nicht selbst auch fällen wollte?

 

Ja. Hier sind dem Bezirksamt verschiedene Beispiele bekannt:

 

-          Eine Hausverwaltung fällt illegal Bäume ohne Genehmigung und ohne Zustimmung durch die/den Grundstückseigentümer*in, um den Pflegeaufwand des Grundstücks zu verringern. In diesem Fall gelang es, die Firma, die die Fällungen durchgeführt hat, sowie die Hausverwaltung zu belangen. Eine Verantwortung der/des Grundstückseigentümer*in gelang nicht nachzuweisen.

-          Eine beauftragte Firma fällt auf einem Grundstück die falschen Bäume. Hier hat die Firma den Irrtum selbst angezeigt und auf dem Gelände für Ausgleich gesorgt.

-          Ein*e Grundstückseigentümer*in macht geltend, von den Fällungen nichts gewusst zu haben, und es gelingt nicht, im Ordnungswidrigkeitsverfahren das Gegenteil zu beweisen.

 

hrlich werden zu illegalen Baumfällungen rund 10 Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clara Herrmann

 
 

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