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Drucksache - DS/1511/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der gleichzeitig sanierungsbedingt geschlossenen Sporthallen so gering wie möglich ist. Bei den Sanierungsplanungen sind sozialräumliche Aspekte zu berücksichtigen, so dass der Schul- und Vereinssport weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem wird das Bezirksamt beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksämtern der Nachbarbezirke zu prüfen, ob es dort freie Nutzungszeiten für Sportvereine an einzelnen Standorten gibt und unter welchen Bedingungen diese an Sportvereine aus Friedrichshain-Kreuzberg vergeben werden können, deren Nutzungszeiten wegen sanierungsbedingter Schließungen von Sporthallen entfallen oder eingeschränkt werden.
Begründung:
In Friedrichshain-Kreuzberg herrscht seit vielen Jahren ein eklatanter Mangel an gedeckten und ungedeckten Sportflächen. Durch eine immer größere Anzahl an sanierungsbedingten temporären Schließungen von Hallen sind betroffene Sportvereine nicht nur in ihren Nutzungszeiten beschränkt, sondern zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Es sollten alle Möglichkeiten geprüft werden, um eine temporäre Kompensation für wegfallende Nutzungszeiten zu erreichen.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport
SchulSport 04.12.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der gleichzeitig sanierungsbedingt geschlossenen Sporthallen so gering wie möglich ist. Bei den Sanierungsplanungen sind sozialräumliche Aspekte zu berücksichtigen, so dass der Schul- und Vereinssport weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem wird das Bezirksamt beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksämtern der Nachbarbezirke zu prüfen, ob es dort freie Nutzungszeiten für Sportvereine an einzelnen Standorten gibt und unter welchen Bedingungen diese an Sportvereine aus Friedrichshain-Kreuzberg vergeben werden können, deren Nutzungszeiten wegen sanierungsbedingter Schließungen von Sporthallen entfallen oder eingeschränkt werden.
BVV 29.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der gleichzeitig sanierungsbedingt geschlossenen Sporthallen so gering wie möglich ist. Bei den Sanierungsplanungen sind sozialräumliche Aspekte zu berücksichtigen, so dass der Schul- und Vereinssport weiterhin sichergestellt werden kann. Zudem wird das Bezirksamt beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksämtern der Nachbarbezirke zu prüfen, ob es dort freie Nutzungszeiten für Sportvereine an einzelnen Standorten gibt und unter welchen Bedingungen diese an Sportvereine aus Friedrichshain-Kreuzberg vergeben werden können, deren Nutzungszeiten wegen sanierungsbedingter Schließungen von Sporthallen entfallen oder eingeschränkt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Vertagt. |
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