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Drucksache - DS/1461/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:
Sollte diese Prüfung ergeben,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.
Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Begründung:
Im April 2017 antwortete das Bezirksamt auf eine mündliche Anfrage zur Landsberger Allee 54 (DS/0230/V): „Nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz Berlin kann der Verfügungsberechtigte eines Denkmals durch die Denkmalbehörde verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung durchzuführen. Eine derartige Erhaltungsanordnung ist nicht erlassen worden, weil von Seiten der Denkmalbehörden bislang davon ausgegangen wurde, dass das zusammen mit dem Landesdenkmalamt Berlin erarbeitete Umbau- und Sanierungskonzept zeitnah umgesetzt wird.“ Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen, ohne dass das „zusammen mit dem Landesdenkmalamt Berlin erarbeitete Umbau- und Sanierungskonzept“ umgesetzt wurde.
In einer Antwort des Bezirksamts aus dem Juni 2019 auf eine weitere mündliche Anfrage zum baulichen Zustand des Denkmals heißt es erneut: „Die Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem neuen Besitzer. Ein Konzept zur Sicherung der Substanz des Objektes wurde 2018 gefordert und wurde vom Besitzer zugesagt.“
Offensichtlich wurde abermals das zugesagte Konzept zur Sicherung der Substanz des Objekts bislang nicht umgesetzt. Denn anlässlich einer symbolischen Besetzung des Gebäudes im Juni dieses Jahres erklärte ein Vertreter der Eigentümerin, man habe „die unbefugte Besetzung räumen lassen, da die Liegenschaft nicht sicher zu begehen und teilweise einsturzgefährdet sei“.
Um zu verhindern, dass ein weiteres historisches Denkmal Friedrichshainer Brauereikultur durch jahrelange strategische Vernachlässigung dem Verfall preisgegeben wird, muss offensichtlich unverzüglich gehandelt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Überweisung:
(federführend)
StadtBW 20.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:
Sollte diese Prüfung ergeben,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.
Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt unverzüglich zu überprüfen:
Sollte diese Prüfung ergeben,
wird das Bezirksamt beauftragt, eine Erhaltungsanordnung nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 des Berliner Denkmalschutzgesetzes zu erlassen und die Patzenhofer GmbH als Eigentümerin des Denkmals Aktienbrauerei Friedrichshöhe, vorm. Patzenhofer-Brauerei in der Landsberger Alle 54 zu verpflichten, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Erhalts des Denkmals einzuleiten.
Die BVV ist spätestens zu ihrer Dezembersitzung über die Ergebnisse der Prüfung und die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 03.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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