Drucksache - DS/1427/V  

 
 
Betreff: EA077 - Volkspark Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. 1.Ist dem Ba bekannt, dass die Rasenflächen des Volkspark großflächigmi Glassplitern,Bierdeckeln,Plastik,Müllresten und sonstigen Unrat durchsetzt sind?
    Prüft ads BA durch eins seiner Ämter die Rasenqualität?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass trotz des bestehenden Grillverbots in den immer
    heißer werdenden Sommermonaten, in unzulässiger Weise und hoher Anzahl gegrillt
    wird, so dass gerade an den Wochenenden der Volkspark großflächig mit Rauchschwaden durchzogen ist, die insbesondere die Spielflächen der Kinder beeinträchtigen?
     
  2. Wieviel Bußgelder sind im Sommer 2019 durch das zuständige Ordnungsamt
    ausgesprochen worden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist dem BA bekannt, dass die Rasenflächen des Volkspark großflächig mit Glassplittern, Bierdeckeln, Plastik, Müllresten und sonstigen Unrat durchsetzt sind?

Prüft das BA durch eins seiner Ämter die Rasenqualität?

 

Das Straßen- und Grünflächenamt in Zuständigkeit des Herrn Bezirksstadtrat Schmidt ist für Grünanlagen im Bezirk fachlich zuständig. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass dem SGA die Vermüllung und die Qualität der Rasenflächen im Volkspark bekannt ist. Die Reinigung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen  und finanziellen Ressourcen. Zusätzlich zu den beauftragten Reinigungsfirmen sind Kräfte über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit der Reinigung betraut.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass trotz des bestehenden Grillverbots in den immer heißer werdenden Sommermonaten, in unzulässiger Weise und hoher Anzahl gegrillt wird, so dass gerade an den Wochenenden der Volkspark großflächig mit Rauchschwaden durchzogen ist, die insbesondere die Spielflächen der Kinder beeinträchtigen?

 

Auch die Missachtung  des Grillverbots ist dem SGA bekannt. Seit diesem Jahr werden durch das SGA Parkläufer im Volkspark eingesetzt, die unter anderem das Grillverbot durchsetzen sollen. Der Einsatz der Parkläufer kann ebenfalls nur im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen.  Das SGA plant für 2020 die Aufstockung der Parkläufer.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes stellt sich die Situation rund um das Grillen in Parks, insbesondere im Volkspark Friedrichshain, recht komplex dar. Grundsätzlich ist das Grillen auf der Wiese auf dem Kleinen Bunkerberg erlaubt. Im Zusammenhang mit der aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit bestehenden hohen Waldbrandgefahr wurde das Grillen jedoch gänzlich untersagt. Dies ist aber vielen Nutzer*innen des Parks nicht bekannt, obwohl eine entsprechende Beschilderung angebracht wurde. Unabhängig davon ist das Grillen gerade an den Wochenenden in den Sommermonaten ein Massenphänomen. Das nachhaltige Unterbinden bzw. die lückenlose Bebußung entsprechender Verstöße erfordert einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand. Es würde beispielsweise sämtliche Außendienstkräfte des Ordnungsamtes binden, während andere Verstöße bzw. Feststellungen, um die sie sich kümmern – wie im Ruhenden Verkehr, bei der Straßenlandsondernutzung oder beim Haus- und Nachbarschaftslärm – folgenlos blieben. In der Regel finden in Bezug auf das illegale Grillen terminierte Kontrollaktionen gemeinsam mit der Polizei statt, da sich andernfalls die wenigen zur Verfügung stehenden Ordnungsamtsmitarbeiter*innen nicht durchsetzen könnten.

 

  1. Wieviel Bußgelder sind im Sommer 2019 durch das zuständige Ordnungsamt ausgesprochen worden?
     

Sie haben nach der Zahl der Bußgelder im Sommer 2019 gefragt. Eine Statistik, die differenziert einzelne Tatbestände aufführt, existiert leider nicht. Im Jahr 2019 wurden 157 Bußgelder verhängt. Es handelt sich dabei um alle mit einem Bußgeld abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren einschl. illegales Grillen, Hunde ohne Leine, illegales Befahren des Parks etc.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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