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Drucksache - DS/1427/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Prüft das BA durch eins seiner Ämter die Rasenqualität?
Das Straßen- und Grünflächenamt in Zuständigkeit des Herrn Bezirksstadtrat Schmidt ist für Grünanlagen im Bezirk fachlich zuständig. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass dem SGA die Vermüllung und die Qualität der Rasenflächen im Volkspark bekannt ist. Die Reinigung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen. Zusätzlich zu den beauftragten Reinigungsfirmen sind Kräfte über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit der Reinigung betraut.
Auch die Missachtung des Grillverbots ist dem SGA bekannt. Seit diesem Jahr werden durch das SGA Parkläufer im Volkspark eingesetzt, die unter anderem das Grillverbot durchsetzen sollen. Der Einsatz der Parkläufer kann ebenfalls nur im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Das SGA plant für 2020 die Aufstockung der Parkläufer.
Aus Sicht des Ordnungsamtes stellt sich die Situation rund um das Grillen in Parks, insbesondere im Volkspark Friedrichshain, recht komplex dar. Grundsätzlich ist das Grillen auf der Wiese auf dem Kleinen Bunkerberg erlaubt. Im Zusammenhang mit der aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit bestehenden hohen Waldbrandgefahr wurde das Grillen jedoch gänzlich untersagt. Dies ist aber vielen Nutzer*innen des Parks nicht bekannt, obwohl eine entsprechende Beschilderung angebracht wurde. Unabhängig davon ist das Grillen gerade an den Wochenenden in den Sommermonaten ein Massenphänomen. Das nachhaltige Unterbinden bzw. die lückenlose Bebußung entsprechender Verstöße erfordert einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand. Es würde beispielsweise sämtliche Außendienstkräfte des Ordnungsamtes binden, während andere Verstöße bzw. Feststellungen, um die sie sich kümmern – wie im Ruhenden Verkehr, bei der Straßenlandsondernutzung oder beim Haus- und Nachbarschaftslärm – folgenlos blieben. In der Regel finden in Bezug auf das illegale Grillen terminierte Kontrollaktionen gemeinsam mit der Polizei statt, da sich andernfalls die wenigen zur Verfügung stehenden Ordnungsamtsmitarbeiter*innen nicht durchsetzen könnten.
Sie haben nach der Zahl der Bußgelder im Sommer 2019 gefragt. Eine Statistik, die differenziert einzelne Tatbestände aufführt, existiert leider nicht. Im Jahr 2019 wurden 157 Bußgelder verhängt. Es handelt sich dabei um alle mit einem Bußgeld abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren einschl. illegales Grillen, Hunde ohne Leine, illegales Befahren des Parks etc. Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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