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Drucksache - DS/1310/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan für das Grundstück Revaler Straße 99 (RAW) dahingehend zu gestalten, dass nur die Getränkehalle (Halle 21) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden kann. Dieser soll die angrenzende Skaterhalle um maximal ein Geschoss überragen. Der geplante Abriss der Hallen 23 bis 25 soll dadurch obsolet werden, indem es dort kein Baufeld für Neubauten gibt.
Das Ziel soll eine behutsame bauliche Ergänzung des RAW-Ensembles sein, die auch unter den Bedingungen einer städtebaulichen Erhaltungssatzung genehmigungsfähig sein würde.
Die Planung soll mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dem Ausschuss StadtBW ist laufend zu berichten.
Begründung Im Ergebnis des Dialogverfahrens wurde den Wünschen des Eigentümers Kurth-Immobilien entsprochen, alle Hallen zwischen Haubentaucher und Skaterhalle abreißen und mit einem großen Neubau ersetzen zu dürfen. Gegen eine derartige Bebauung gab es im Dialogverfahren Kritik, die aber in das Verfahrensergebnis nicht eingeflossen ist.
Das Ensemble kleiner Werkstatthallen ist typisch für das RAW und der Verlust würde den Charakter des Erhaltungsgebietes zum Nachteil verändern. Auch hier entstünde eine austauschbare Stadtgestalt, die Anziehungskraft des RAW würde vermindert.
Eine Beschränkung der baulichen Nutzung auf ein ensembleverträgliches Maß ist wirtschaftlich zumutbar. Es ist bekannt, dass das etwa 51.500 m² große Grundstück 2015 zu einem Preis von 25 Mio. Euro gekauft wurde, das sind nur knapp 500 Euro/m². Auf den Grundstücksanteil an den Baukosten bezogen ist die geplante Baudichte von GFZ 2,9 - auch unter Ausschluss des SKL aus der Verwertung - wirtschaftlich nicht notwendig und absolut unverträglich mit dem Ensemble des RAW.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 04.12.2019 Der Antrag wird zurückgezogen.
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