Drucksache - DS/1306/V  

 
 
Betreff: RAW nicht als Abladeplatz für Bruttogeschossfläche missbrauchen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
05.06.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
11.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
04.12.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
29.01.2020 
Nichtöffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_RAW nicht als Abladeplatz für BGF missbrauchen  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan für das Grundstück Revaler Straße 99 (RAW) dahingehend zu gestalten, dass die bauliche Dichte auf dem Bereich von Kurth-Immobilien weit unter der geplanten GFZ 2,9 (ca. 149.000 m² BGF) liegt.

 

Die wirtschaftliche Begründung für diese Baudichte wird in Frage gestellt, denn zumindest der Grundstücksanteil an den Baukosten ist trotz Sicherung des Soziokulturellen-L außerordentlich gering. Auch die Begründung, es komme angesichts des geplanten am gegenüberliegende Mercedes-Areal nicht so darauf an, ob auf dem RAW 30-40.000 m² mehr oder weniger entstehen, wird abgelehnt. Ebenfalls wird die Auffassung abgelehnt, dass der zu erwartende Gentrifizierungsschub durch den RAW-Neubau zu vernachlässigen sei, weil der Friedrichshainer Südkiez ohnehin bereits gentrifiziert sei und durch den massiven Neubau endlich Ruhe auf dem Gelände einkehren würde.

 

Das Ziel soll eine behutsame bauliche Ergänzung des RAW-Ensembles sein, die auch unter den Bedingungen einer städtebaulichen Erhaltungssatzung genehmigungsfähig sein würde.

 

Die Planung soll mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dem Ausschuss StadtBW ist laufend zu berichten.

 

Begründung

Im Ergebnis des Dialogverfahrens wurde den Wünschen des Eigentümers Kurth-Immobilien entsprochen, große Teile des RAW abreißen und massiv bebauen zu dürfen. Gegen ein derartiges Vorhaben gab es im Dialogverfahren Kritik, die aber in das Verfahrensergebnis nicht eingeflossen ist.

 

Eine Beschränkung der baulichen Nutzung auf ein ensembleverträgliches Maß ist wirtschaftlich zumutbar. Es ist bekannt, dass das etwa 51.500 m² große Grundstück 2015 zu einem Preis von 25 Mio. Euro gekauft wurde, das sind nur knapp 500 Euro/m². Auf den Grundstücksanteil an den Baukosten bezogen ist die geplante Baudichte von GFZ 2,9 - auch unter Ausschluss des SKL aus der Verwertung - wirtschaftlich nicht notwendig und absolut unverträglich mit dem Ensemble des RAW.

 

Der Bauwahn an der Mercedes-Benz-Arena darf nicht auf das RAW überschwappen. Bei aller Kritik am RAW als Partyort ist es ein subkulturelles Stück Friedrichhain und einer der wichtigen freien Orte, die immer seltener werden. Das RAW prägt sein Umfeld weit in den Südkiez hinein, und dass trotz seiner internationalen Bekanntheit und Beliebtheit eher mietpreisdämpfend; es gilt als laut, unaufgeräumt, subversiv. Eine neue Hochhaus-City auf dem RAW würde die Mietspirale im Friedrichshainer Südkiez trotz Milieuschutz enorm ankurbeln und die Gentrifizierung vorantreiben. Zudem würde die Intensivnutzung das Gegenteil einer Beruhigung zu Folge haben - noch mehr Gastronomie und Clubs, mehr Verkehr, mehr Besucher*innen.

 

BVV 05.06.2019

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 04.12.2020

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein begleitendes Beteiligungsverfahren zur Entwicklung der Bebauungspläne für das gesamte RAW-Gelände, d.h. sowohl für das bereits per Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren 2-25 (RAW) sowie die gegebenenfalls noch folgenden zu ermöglichen. Dieses Begleitverfahren soll über den gesamten Zeitraum des Bebauungsplanverfahrens laufen und von einer bürger*innenschaftlichen und unabhängigen Organisation oder Institution wie etwa dem Stadtteilbüro Friedrichshain getragen werden. Dazu soll ortsnah eine feste Anlaufstelle eingerichtet werden. Die Konzeptionierung des Verfahrens soll bereits als Teil desselben gemeinsam mit den verschiedenen Akteur*innen unter Einbeziehung  insbesondere der interessierten Nachbar*innenschaft und der Zivilgesellschaft entwickelt werden.

 

Im Fokus soll die Information und Beteiligung der Nachbar*innenschaft und der interessierten Öffentlichkeit stehen. Zudem sollen insbesondere die im vorbereitenden Dialogverfahren als noch offene Entscheidungspunkte gekennzeichneten Fragestellungen im Laufe dieses Verfahrens unter maßgeblicher Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden.

 

Das Ziel soll eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität des zukünftigen RAW-Areals sowie eine authentische, nachbarschaftsnahe und klimagerechte Entwicklung sein. Die Belange des Stadtteils sollen im Verfahren zur Sprache kommen und in die Entwicklung einfließen.

 

 

BVV 29.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, ein begleitendes Beteiligungsverfahren zur Entwicklung der Bebauungspläne für das gesamte RAW-Gelände, d.h. sowohl für das bereits per Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren 2-25 (RAW) sowie die gegebenenfalls noch folgenden zu ermöglichen. Dieses Begleitverfahren soll über den gesamten Zeitraum des Bebauungsplanverfahrens laufen und von einer bürger*innenschaftlichen und unabhängigen Organisation oder Institution wie etwa dem Stadtteilbüro Friedrichshain getragen werden. Dazu soll ortsnah eine feste Anlaufstelle eingerichtet werden. Die Konzeptionierung des Verfahrens soll bereits als Teil desselben gemeinsam mit den verschiedenen Akteur*innen unter Einbeziehung  insbesondere der interessierten Nachbar*innenschaft und der Zivilgesellschaft entwickelt werden.

 

Im Fokus soll die Information und Beteiligung der Nachbar*innenschaft und der interessierten Öffentlichkeit stehen. Zudem sollen insbesondere die im vorbereitenden Dialogverfahren als noch offene Entscheidungspunkte gekennzeichneten Fragestellungen im Laufe dieses Verfahrens unter maßgeblicher Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden.

 

Das Ziel soll eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität des zukünftigen RAW-Areals sowie eine authentische, nachbarschaftsnahe und klimagerechte Entwicklung sein. Die Belange des Stadtteils sollen im Verfahren zur Sprache kommen und in die Entwicklung einfließen.

 
 

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