Drucksache - DS/1051/V  

 
 
Betreff: Digitalisierung der Hauptstadt - Senior*innen nicht zurücklassen sowie selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss SozBüDGesVorsteherin
Verfasser:Kustak, SusanneJaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit
22.11.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Forderungen der Landessenioren-vertretung Berlin und der Seniorenvertretung von Friedrichshain-Kreuzberg, bei allen bezirklichen und landesweiten Maßnahmen zur Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungen und anderen Leistungen die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu beachten und nicht zuzulassen, dass diese nur deshalb benachteiligt werden, weil sie entweder über keinen Internetanschluss verfügen oder ihre Kenntnisse nicht ausreichen, die digitalen Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.

Dabei geht es insbesondere um folgende Schwerpunkte:

 

  1. Es dürfen keine Nachteile daraus entstehen, wenn sich ältere Menschen aus den o.g. oder anderen Gründen gegen den Einsatz von technikgestützten Assistenzsystemen oder gegen die Angebote elektronischer Informationstechnologien entscheiden.
  2. Senior*innen nicht elektronisch „bevormunden“ oder gar „entmündigen“, wenn sie nicht in der Lage sind, die digitalen Angebote anzunehmen.
  3. Bei Angeboten von Verwaltungsleistungen auf Basis elektronischer Daten-verarbeitung sind umfassende und verständliche Information der Nutzer*innen notwendig.
  4. Sicherstellen einer laufenden Unterstützung (zumindest telefonisch, ohne lange Warteschleifen) bei der Nutzung.
  5. Bei der Einführung von digitalen Verwaltungsleistungen ist immer auch die finanzielle Lage der Betroffenen zu beachten (z.B. Finanzierbarkeit der Ausstattung mit PC usw.).
  6. Sicherung von digitaler Weiterbildung entsprechend der konkreten Lebens-wirklichkeit der Senior*innen durch wohnortnahe Angebote der öffentlichen Verwaltung.
  7. Analoge Informationen über digitale Beteiligungsverfahren oder Dienstleistungen sind in jedem Falle zu sichern
  8. Erhalt der nicht-elektronischen Kommunikation und die Annahme von Erklärungen in den bisherigen Übermittlungsformen (persönlich, telefonisch, schriftlich, zur Niederschrift) auch über den 31. Dezember 2022 hinaus.
  9. Verlässliche Erreichbarkeit des "kurzen" Drahts in die Verwaltung per Telefonnummer 115 sichern.

 

Mehr als 39.000 ältere Menschen wohnen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, viele von ihnen nutzen bereits moderne Technologien im Alltag zur Erhöhung ihrer Lebensqualität.

Das betrifft auch eine Reihe von digitalen Angeboten bei Dienstleistungen von Bezirksämtern und zentralen Ämtern des Landes Berlin. Nicht vergessen werden dürfen aber diejenigen Mitmenschen, oftmals Seniorinnen und Senioren, die nicht in der Lage sind, diese modernen Kommunikationsmittel zu nutzen.

 

 

Negative Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit haben uns dazu bewogen, nochmals auf bestehende Probleme aufmerksam zu machen. Dazu gehören Tendenzen, dass ohne elektronische, d.h. computergesteuerte Anmeldungen keine Termine in ärztlichen Einrichtungen vergeben wurden oder auch das jüngste Beispiel, die mit großem Aufwand und viel Werbung ins Leben gerufene Wohnungstauschbörse der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Hier ist es nur möglich, sich mit einer E-Mail Adresse und einem Kennwort an der Börse zu beteiligen. Das sind nur zwei Beispiele der Diskriminierung von Menschen ohne Internetanschluss. 

 
 

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