Drucksache - DS/1022/V  

 
 
Betreff: Antidiskriminierungsbeauftragte für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:1. Keküllüoglu, Filiz
2. Yildirim, Deniz
3. Schmidt-Stanojevic, Jutta
Sommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer Vorberatung
06.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer gegenstandslos   
Ausschuss für Schule und Sport Vorberatung
13.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integrationsausschuss
16.01.2019 
Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses (Int) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
29.01.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) vertagt   
26.02.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
14.08.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
20.08.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA)      
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
29.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) mit den Ausschüssen Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer, JHA, Intergrationsausschuss im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.09.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und  Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden: 

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz r Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit  und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.

 

 

Begründung:
 

Laut der Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus „Diskriminierung von Schüler*innen an Berliner Schulen“ finden nach wie vor Diskriminierungen an Berliner Schulen statt (Drucksache 18/16794). Für eine bessere Dokumentation, eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit und die Ermutigung insbesondere von Schüler*innen, die Diskriminierungserfahrung machen, ist es elementar, im Bezirk über die ADB des Bezirkes eine Beschwerdestelle einzurichten, damit die Schüler*innen über kurzen Weg vertrauensvoll über ihre Erfahrungen sprechen und ggf. entsprechende Maßnahmen und Sanktionen gegen Diskriminierungsvorfälle an Schulen ergriffen werden können.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
  • Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend)

 

 

SchulSport 13.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger  Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt.

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

Int 16.01.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

 

PHI 26.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) r die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.

 

Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:

 

  • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg (Grundsätzlich soll gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht, Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene)
  • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd])

in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,

  • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften,

Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.

  • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen
  • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen

und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie

  • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen,

Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten

Strukturen

  • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
  • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen

aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule

  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision
  • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an das Bezirksamt
  • Regelmäßige Arbeitstreffen mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes (Sen B/F).

 

Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.

 

Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 14.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen und Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

PHI 28.08.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 25.09.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: