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Drucksache - DS/1022/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
Begründung: Laut der Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus „Diskriminierung von Schüler*innen an Berliner Schulen“ finden nach wie vor Diskriminierungen an Berliner Schulen statt (Drucksache 18/16794). Für eine bessere Dokumentation, eine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit und die Ermutigung insbesondere von Schüler*innen, die Diskriminierungserfahrung machen, ist es elementar, im Bezirk über die ADB des Bezirkes eine Beschwerdestelle einzurichten, damit die Schüler*innen über kurzen Weg vertrauensvoll über ihre Erfahrungen sprechen und ggf. entsprechende Maßnahmen und Sanktionen gegen Diskriminierungsvorfälle an Schulen ergriffen werden können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
SchulSport 13.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Absprache mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.
Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.
Int 16.01.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
PHI 26.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.
Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mindestens eine unabhängige Stelle der*/des Antidiskriminierungsbeauftragten (ADB) für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zu errichten. Sie oder er soll das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen ergänzen. Ziel dabei soll sein – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der ADB des Bezirks soll in enger Abstimmung mit der Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes und im Rahmen der Antidiskrimierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung arbeiten.
Mit u.a. folgenden Aufgaben soll der / die ADB betraut werden:
in Erst-und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten,
Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schüler*innen usw.
und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU-Antirassismusrichtlinie
Dokumenten und Strukturen innerhalb der bezirklichen Verwaltung und in enger Zusammenarbeit mit der ADB der SenBJF am (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen
aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule
Eine genaue Stellenbeschreibung und Eingruppierung ist vorzunehmen. Bei den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2020/21 sollen Verhandlungen mit dem Senat über eine Kofinanzierung geführt werden.
Daraus resultierend soll die finanzielle Ausgestaltung der Stelle im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/21 festgeschrieben werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 14.08.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
PHI 28.08.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
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