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Drucksache - DS/0889/V
Ich frage das Bezirksamt:
(Bitte die jeweiligen Zahlen nach Einzeljahren aufführen, also die Anzahl in 2016, 2017 und 2018.)
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1: Der von Ihnen nachgefragte Personenkreis zählt nicht zu den nach Wohnfördergesetz antragsberechtigten Wohnungssuchenden. Demzufolge konnten und können keine WBS ausgestellt werden.
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