Drucksache - DS/0879/V  

 
 
Betreff: Einhaltung Parkverbot in der Häuserdurchfahrt Proskauer Straße 38
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Inwiefern hat das Bezirksamt Kenntnis vom Problem falschparkender Autos in und vor der Hausdurchfahrt in der Proskauer Straße 38, die die Durchfahrt blockieren?

 

  1. Inwiefern erwägt das Bezirksamt durch deutlichere Beschilderung oder andere Maßnahmen die Einhaltung der Regeln zu befördern?

 

  1. Wie oft wurden in diesem Jahr seitens des Ordnungsamts die Einhaltung des Parkverbots kontrolliert und wie viele Bußgelder wurden verhängt?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um das Problem anzugehen?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Inwiefern hat das Bezirksamt Kenntnis vom Problem falschparkender Autos in und vor der Hausdurchfahrt in der Proskauer Straße 38, die die Durchfahrt blockieren?

 

Es existiert zu der benannten Hausdurchfahrt keine erhöhte Beschwerdelage im Ordnungsamt. Insbesondere sind falsch parkende Fahrzeuge vor der Ausfahrt nicht bekannt. Auch die Straßenverkehrsbehörde hat aktuell davon keine Kenntnis. re die Durchfahrt häufiger gänzlich blockiert, wäre jeweils eine Umsetzung blockierender Fahrzeuge erforderlich und der Außendienst des Ordnungsamtes würde vor Ort gerufen werden. Bekannt ist demgegenüber, dass im Ausfahrtsbereich häufig Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden, ohne dass von einem Blockieren der Durchfahrt gesprochen werden kann. Wird dies festgestellt, so wird es auch angezeigt bzw. geahndet, Es handelt sich jedoch dabei nicht um ein ortsspezifisches Problem. Dergleichen wird überall im Bezirk an vergleichbaren Durchfahrten festgestellt.

 

  1. Inwiefern erwägt das Bezirksamt durch deutlichere Beschilderung oder andere Maßnahmen die Einhaltung der Regeln zu befördern?

 

In der Proskauer Straße ist die Durchfahrt als Grundstückseinfahrt mit einem abgesenkten Bordstein gekennzeichnet. Gemäß §12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, sowie vor Bordsteinabsenkungen unzulässig.

Zusätzlich steht ca. 7 m vor der Durchfahrt das Verkehrszeichen Z 283-10 StVO, das auch das Parken auf der Grundstückseinfahrt verbietet. Das Haltverbot endet ca. 10m hinter der Durchfahrt in der Liebigstraße und ist mit dem Z 286-20 StVO gekennzeichnet.

In diesem Abschnitt der Liebigstraße wird die Parkordnung durch Parkstandmarkierungen vorgegeben. Diese Markierung beginnt erst nach dem Verkehrszeichen Z 283-20 StVO.

In der Durchfahrt ist das Parken ebenfalls gemäß der StVO verboten. §12 Abs. 1 besagt, dass das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig ist.

 

  1. Wie oft wurden in diesem Jahr seitens des Ordnungsamts die Einhaltung des Parkverbots kontrolliert und wie viele Bußgelder wurden verhängt?

 

Zur Häufigkeit der Kontrollen liegen keine Statistiken vor, zumal Kontrollen zumeist bei Gelegenheit anderer Kontrollen bzw. Maßnahmen im Umfeld durchgeführt werden. Statistiken werden im Ordnungsamt ausschließlich zu bestimmten Schwerpunkttätigkeiten geführt. Da das Ordnungsamt Verkehrsordnungswidrigkeiten nur anzeigt bzw. Verwarnungsgeldangebote macht (die bei Nichtannahme in Bußgeldverfahren münden), könnte die Anzahl bzw. Summe von Bußgeldern bezogen auf den konkreten Ort lediglich das Referat für Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Polizei ermitteln und mitteilen. Die Bußgeldverfahren werden dort bearbeitet.

 

 

Nachfrage:

 

1.  Welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um das Problem anzugehen?

 

Das Ordnungsamt wird weiterhin Parkverstöße im Ausfahrtbereich ahnden, wenn es solche feststellt. Es wird auch Umsetzungen veranlassen, wenn es Nachricht darüber erhält, dass diese Aus- bzw. Durchfahrt vollkommen blockiert ist, sofern es dann über entsprechende Kapazitäten verfügt. Andernfalls greift die parallele Zuständigkeit der Polizei bei Verstößen im ruhenden Verkehr.

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde wird am morgigen Tag (Donnerstag 28.06.18) die Örtlichkeit besichtigen und die Vollständigkeit der angeordneten Verkehrszeichen und Parkstandsmarkierungen prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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