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Drucksache - DS/0879/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es existiert zu der benannten Hausdurchfahrt keine erhöhte Beschwerdelage im Ordnungsamt. Insbesondere sind falsch parkende Fahrzeuge vor der Ausfahrt nicht bekannt. Auch die Straßenverkehrsbehörde hat aktuell davon keine Kenntnis. Wäre die Durchfahrt häufiger gänzlich blockiert, wäre jeweils eine Umsetzung blockierender Fahrzeuge erforderlich und der Außendienst des Ordnungsamtes würde vor Ort gerufen werden. Bekannt ist demgegenüber, dass im Ausfahrtsbereich häufig Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden, ohne dass von einem Blockieren der Durchfahrt gesprochen werden kann. Wird dies festgestellt, so wird es auch angezeigt bzw. geahndet, Es handelt sich jedoch dabei nicht um ein ortsspezifisches Problem. Dergleichen wird überall im Bezirk an vergleichbaren Durchfahrten festgestellt.
In der Proskauer Straße ist die Durchfahrt als Grundstückseinfahrt mit einem abgesenkten Bordstein gekennzeichnet. Gemäß §12 Abs. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten, sowie vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Zusätzlich steht ca. 7 m vor der Durchfahrt das Verkehrszeichen Z 283-10 StVO, das auch das Parken auf der Grundstückseinfahrt verbietet. Das Haltverbot endet ca. 10m hinter der Durchfahrt in der Liebigstraße und ist mit dem Z 286-20 StVO gekennzeichnet. In diesem Abschnitt der Liebigstraße wird die Parkordnung durch Parkstandmarkierungen vorgegeben. Diese Markierung beginnt erst nach dem Verkehrszeichen Z 283-20 StVO. In der Durchfahrt ist das Parken ebenfalls gemäß der StVO verboten. §12 Abs. 1 besagt, dass das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig ist.
Zur Häufigkeit der Kontrollen liegen keine Statistiken vor, zumal Kontrollen zumeist bei Gelegenheit anderer Kontrollen bzw. Maßnahmen im Umfeld durchgeführt werden. Statistiken werden im Ordnungsamt ausschließlich zu bestimmten Schwerpunkttätigkeiten geführt. Da das Ordnungsamt Verkehrsordnungswidrigkeiten nur anzeigt bzw. Verwarnungsgeldangebote macht (die bei Nichtannahme in Bußgeldverfahren münden), könnte die Anzahl bzw. Summe von Bußgeldern bezogen auf den konkreten Ort lediglich das Referat für Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Polizei ermitteln und mitteilen. Die Bußgeldverfahren werden dort bearbeitet.
Nachfrage:
1. Welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um das Problem anzugehen?
Das Ordnungsamt wird weiterhin Parkverstöße im Ausfahrtbereich ahnden, wenn es solche feststellt. Es wird auch Umsetzungen veranlassen, wenn es Nachricht darüber erhält, dass diese Aus- bzw. Durchfahrt vollkommen blockiert ist, sofern es dann über entsprechende Kapazitäten verfügt. Andernfalls greift die parallele Zuständigkeit der Polizei bei Verstößen im ruhenden Verkehr. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde wird am morgigen Tag (Donnerstag 28.06.18) die Örtlichkeit besichtigen und die Vollständigkeit der angeordneten Verkehrszeichen und Parkstandsmarkierungen prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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