Drucksache - DS/0865/V  

 
 
Betreff: Grundstück Stresemannstraße 38
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.06.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Laufzeit haben die Verträge für die derzeitige Pacht des Grundstücks Stresemannstraße 38?

 

  1. Welche Pläne hat das Bezirksamt für die zukünftige Nutzung des Grundstücks Stresemannstraße 38?

 

  1. Ist eine Nutzung der Fläche des Grundstücks Stresemannstraße 38 als Erweiterung der angrenzenden Grünfläche umsetzbar?

 

 

Nachfrage:

 

  1. Kommt die Fläche des Grundstücks Stresemannstraße 38 für die Schaffung sozialer Infrastruktur (z.B. Kita) in Betracht?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Welche Laufzeit haben die Verträge für die derzeitige Pacht des Grundstücks Stresemannstraße 38?

 

Das Grundstück Stresemannstr. 38 wird durch Herrn Rewari als Parkplatz genutzt. Der Pachtvertrag besteht seit 1995 und verlängert sich jeweils um ein Jahr. Der Vertrag müsste demnach spätestens zum 30.09.2018 gekündigt werden.

 

  1. Welche Pläne hat das Bezirksamt für die zukünftige Nutzung des Grundstücks Stresemannstraße 38?

 

Dem Fachbereich Grünflächen ist die Fläche zur Nutzung als öffentlicher  Spielplatz übertragen worden. Weitere Pläne sind dem Fachbereich nicht bekannt.

 

Bislang hat das Jugendamt das Grundstück nicht für aktuelle Maßnahmen in Betracht gezogen und eine Entwicklung verfolgt, da

es für das Jugendamt bislang nicht verfügbar war/ist,

die Grundstückssituation für das Jugendamt nicht so eindeutig war/ist,

aufgrund der Maßnahmeplanung 2017  keine akuter Entwicklungsbedarf gesehen wurde, da z.B. der Entwicklung einer Kita im Bereich Franz-Künstler Straße eine höhere Priorität beigemessen wird.

 

Sollte die Fläche Stresemannstraße 38 für die Entwicklung sozialer Infrastruktur zur Verfügung stehen, wäre diese für das Jugendamt als Vorhaltefläche/Planungsfläche für die Entwicklung sich evtl. perspektivisch abzuzeichnender Bedarfe interessant.  Eine diesbezügliche Entscheidung wäre im Ergebnis der Fortschreibung der gesamtstädtischen und bezirklichen Kita-Planungen im Jahr 2019 auf der Grundlage der von der Sen SW in Aussicht gestellten neuen Bevölkerungsprognose zu treffen.

 

  1. Ist eine Nutzung der Fläche des Grundstücks Stresemannstraße 38 als Erweiterung der angrenzenden Grünfläche umsetzbar?

 

Ja, planungsrechtlich ist dies möglich.

Eine Erweiterung als Grünfläche ist denkbar, wenn dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Nachfrage:

 

  1. Kommt die Fläche des Grundstücks Stresemannstraße 38 für die Schaffung sozialer Infrastruktur (z.B. Kita) in Betracht?

 

Planungsrechtlich kommt dies in Betracht. Aus Sicht des Fachbereichs Grünflächen ist auch eine andere Nutzung als die als Grünfläche denkbar, weil in diesem Bereich zwischen Stresemannstraße und Wilhelmstraße bereits 2 Grünverbindungen und ein öffentlicher Spielplatz vorhanden sind.

Dazu müssten dann im Weiteren die Voraussetzungen für die Rahmenbedingungen und Bedarfe geklärt werden.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 
 

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