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Drucksache - DS/0825/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziale Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Die Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Der Leerstand wurde im Juli 2016 bekannt.
Im Zuge der eingeleiteten Amtsermittlung wurde bekannt, dass sich im Quergebäude und Seitenflügel seit 1968 Gewerberäume befinden. Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass das Vorderhaus komplett vermietet ist.
Gewerberäume können mit Mitteln des ZwVbG nicht einer Wohnvermietung zugeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler |
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