Drucksache - DS/0763/V  

 
 
Betreff: Antisemitismus in den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. An welchen Schulen im Bezirk gab es in den letzten drei Jahren wie viele Vorfälle im Bereich Antisemitismus?
  2. Gibt es Vorgaben, Anweisungen etc. seitens des Bezirks, des Senats, der einzelnen Schule, wie bei Kenntnis eines antisemitischen Vorfalls vorzugehen ist?
  3. Welche Maßnahmen werden im Umgang mit den "Tätern" ergriffen?

 

Nachfragen:

  1. Welche Maßnahmen werden im Umgang mit den Opfern ergriffen?
  2. Wie bewertet der Bezirk die Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten auf Landes- bzw. Bezirksebene?

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

Es tut mir ein bisschen leid. Ich freue mich ja, dass die Anfragen 3 und 4 zum Thema Schule meine Zuständigkeit betreffen, dann fällt die Beantwortung auch länger aus. Insofern müssen Sie sich jetzt mit der, die ich Ihnen vortragen kann, leider zufrieden geben.

 

zu Frage 1: Die Zuständigkeit für Vorfälle dieser Art liegt allein bei der Schulaufsicht. Uns wurde von dort Folgendes mitgeteilt: „Derartige Vorfälle sind seit ca. einem Jahr über die Schulaufsicht an die Senatsverwaltung meldepflichtig. Es sind nach letztem Kenntnisstand keine Vorfälle im Bezirk bekannt - zumindest keine gemeldeten, wenngleich nicht auszuschließen ist, dass auch dieses Thema in den Schulen präsent ist. Somit wird eher präventiv in den Schulen gearbeitet.“

 

zu Frage 2: Die Vorfälle sind allesamt meldepflichtig an die Schulaufsicht und an die Hauptverwaltung, also an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Das Vorgehen wird dann gemeinsam unter Zuhilfenahme des Notfallordners, also da gibt es ein festgelegtes, geregeltes Verfahren sowie der Antidiskriminierungsbeauftragten je nach Fall abgestimmt.

 

zu Frage 3: Die Senatsverwaltung hat mitgeteilt, dass innerhalb der Frist eine Beantwortung leider nicht möglich ist.

 

zu Nachfrage 1: Im Umgang mit den Opfern ist keine Mitteilung an mich bis jetzt erfolgt.

 

zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt hat sich hierzu mangels Zuständigkeit keine Meinung gebildet. Grundsätzlich geht das Bezirksamt davon aus, dass Verfahren und Ressourcen entwickelt bzw. bereitgestellt werden müssen, um in geeigneter und wirksamer Weise Aufgaben im Zusammenhang von Prävention und Intervention zu erfüllen. Die Verantwortung hierfür liegt allerdings in Bezug auf Schule. Schulträger, äere Schulangelegenheiten, innere Schulangelegenheiten, Senatsverwaltung, also in Bezug auf Schule liegt diese Frage allein bei der Landesebene.

 
 

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