Drucksache - DS/0749/V  

 
 
Betreff: Will das grüne Bezirksamt das Holzmarkt-Projekt verhindern?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hochstätter, PeggyHochstätter, Peggy
Vorlage-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. wie geht der Baustadtrat als Plangeber mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 2/36 um?
     
  2. Sieht der Baustadtrat durch den Konflikt ums Eckwerk die politischen Ziele, wie z.B. Verringerung der Baumaße, Durchwegung, keine Hochhäuser etc. gefährdet?
     
  3. Was wird der Baustadtrat tun, um diese politischen Ziele zu sichern?
     

Nachfragen:
 

  1. Welche Bauanfragen liegen den Baustadtrat aktuell für das Planungsgebiet 2/36 vor?
     
  2. Betrachtet der Baustadtrat die Holzmarkt Genossenschaft als gemeinwohlorientierten Gesprächspartner?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Plangeber im Bezirk ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Eine Beschlusslage der BVV, den Aufstellungsbeschluss abzuändern, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Das Bezirksamt hält insofern am Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 236 fest.

Der Baustadtrat bringt im Bezirk die Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erforderlichen Beschlussvorlagen ein.

Der nächste Bearbeitungsschritt im Bebauungsplanverfahren 236 ist die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen liegen nicht vor, sodass die Beschlussvorlage nicht eingebracht werden kann. Die vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan 236 sind grundsätzlich noch äerst difizitär und insbesondere zu folgenden Punkten grundlegend zu überarbeiten: Festsetzung zum Lärmschutz, Zweckbestimmung des Kerngebiets, Schutzziele der Berliner Bauordnung sowie hinreichende Bestimmtheit der textlichen Festsetzung.

Wiederholt wurde durch Schreiben des Fachbereichs Stadtplanung dieser Sachverhalt dargelegt. Seitens der Antragsteller wurden jedoch entsprechend überarbeitete Unterlagen bis heute nicht vorgelegt. Aus mehreren Abstimmungsrunden mit der für die Rechtsprüfung zuständigen Abteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geht klar hervor, dass der Bebauungsplan, sollte er in der jetzt vorliegenden Form ausgelegt werden, beanstandet werden wird.

Die Durchführung einer öffentlichen Auslegung für ein Bebauungsplanverfahren signalisiert, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Problemstellungen des Planverfahrens bewältigt worden sind. Der Bezirk würde mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung der Öffentlichkeit ein Signal geben, dass die Schaffung von Baurecht für das Projekt Eckwerk kurz bevorsteht. Die Eckwerk Entwicklungs GmbH könnte nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung die Erteilung einer planreife Genehmigung verlangen, für die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Zustimmung erteilen würde.

Es muss aus fachlicher Sicht also unbedingt zunächst eine Überarbeitung der Unterlagen erfolgen, bevor die öffentliche Auflegung beginnen kann.

 

zu Frage 2: Nein, die Durchwegung im Grundstücksteil Holzmarktdorf ist auf Grundlage des städtebaulichen Vertrags von 2013 bereits durch Baulasten gesichert. Sollte eine Gefährdung r die politischen Ziele der Verringerung der Baumasse und der Höhen eintreten, wird zu prüfen sein, ob Plansicherheitsinstrumente anwendbar sind. Der Konflikt um das Eckwerk bezieht sich inhaltlich auf das MK1 in den Bebauungsplänen V-76 sowie 2-36. Es ist der Bereich nördlich des Bahnviadukts auf dem Grundstück der Michaelbrücke 1-2, Holzmarktstraße 19-24.

Das Konzept des Eckwerks geht dabei von einer bebauungsplankonformen Ausnutzung des MK1 aus. Im Bebauungsplan V-76 sind Hochhäuser mit einer Geschossfläche von 35.300 m² und einer max. Höhe von 43,90 m zulässig, was einer Höhe von 78,90 m entspricht …, kleine Abkürzung in ÜNHN, vielleicht weiß es gerade jemand, ich weiß es nicht, entspricht.

Im Entwurf zum Bebauungsplan 236 sind Hochhäuser mit einer Geschossfläche von 35.300 m² und einer max. Höhe von 44,40 m geplant, was einer Höhe von 79,40 über Normalhöhe Null entspricht, das ist die Abkürzung, die wurde jetzt hier noch mal benannt.

Eine Durchwegung ist nicht gefährdet.

 

zu Frage 3: Eine Sicherung ist nicht erforderlich, da für den in der Rede stehenden Bereich Hochhäuser nie ausgeschlossen worden sind, da eine Verlängerung des Maßes der baulichen Nutzung, die beschlossen wurde, und eine Durchwegung planungsrechtlich gesichert ist.

 

zu Nachfrage 1: Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid 110020173466 vom 19.12.2017 bearbeitet.

 

zu Nachfrage 2: Ich bin im Gespräch mit der Holzmarkt-Genossenschaft.

 

Herr Schwarze: Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, welche Abstimmungen es rund um dieses Projekt insbesondere mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der zurückliegenden Zeit gab und wie die Positionen dort für das weitere Vorgehen sind.

 

zu Nachfrage 3: Wir müssen natürlich hier bei diesem Projekt zwei Ebenen unterscheiden. Das eine ist die Frage des Baurechts und das andere ist die Frage der Bauherrenschaft oder wie dieses Konzept insgesamt nutzungstechnisch umgesetzt und welche Akteure daran beteiligt werden sollen oder beteiligt sind. Wie die sich zueinander verhalten, das sind zwei verschiedene Sachen.

Ich denke, die Verantwortung zunächst einmal liegt logischerweise für die Frage des Bebauungsplans, des Baurechts beim Bezirk. Hier ist es aber ein sehr komplexes Feld, damit man eben nicht auf die Schnauze fällt, wie ich das eben schon dargelegt habe, dann auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, insbesondere die Rechtsprüfung, auch frühzeitig einzubeziehen. Das ist geschehen. Das waren eben die Themen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die sich mit Abstandsflächen, Gewichtung, Emissionen vor allem abbilden.

Und wie ich es eben dargestellt habe, ist auch in Abstimmung oder nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung, mit der Rechtsprüfung hier klargestellt worden, dass man hierzu fachlich derselben Auffassung ist, dass eben mit den gegebenen Unterlagen der nächste Verfahrensschritt nicht möglich ist.

Des Weiteren gibt es das Thema Gesellschafter bzw. das Thema, welche Rolle spielt die Gewobag bei dem Ganzen hier. Hierzu haben Gespräche stattgefunden mit der Senatsverwaltung für Finanzen, mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Uns wurde klar, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber auch die Senatsverwaltung für Finanzen an dieser Stelle es geboten sieht, dass die Gewobag, die einen Anteil von 10% in der Eckwerk Gesellschaft hält, nicht zurücktritt von diesem Anteil, während … und das vor dem Hintergrund, dass die Eckwerk GmbH hier aufgrund von Vertrauensschädigungen im Wesentlichen den Einzug dieser Prozente vornehmen wollte.

Zudem hat die Gewobag nach intensiver Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, an diesem war ich nur peripher beteiligt, auch ich habe davon Kenntnis, hat die Gewobag sozusagen rechtliche Mittel vorgenommen, um dieser Einziehung vorzubeugen.

Ich habe doch gesagt, dass ich im Gespräch bin. Wie war denn die Frage gemeint?

Also ob sie gemeinwohlorientiert sind? Also Gesprächspartner sind sie, das habe ich schon beantwortet. Ob ich sie als gemeinwohlorientiert betrachte, die Holzmarkt GmbH … Genossenschaft? Ja, durchaus. Also da gibt es eine gewisse Gemeinwohlorientierung.

Orientierung ist ja jetzt nicht …, ich sage jetzt nicht … Die Orientierung …, Sein und Bewusstsein sind immer noch verschiedene Sachen, aber

 

Herr Dahl: rden Sie es denn begrüßen, wenn die Gewobag stattdessen das Eckwerk entwickelt?

 

zu Nachfrage 4: Gut, also ich kann hier wirklich in die Tiefe gehen, das kann aber auch noch ein paar Stunden dauern. Eigentlich würde ich sagen, wäre der Ausschuss der richtige Ort dafür gewesen, aber das werde ich dann nachholen, den Tiefgang demnächst.

Also: Es geht nicht darum, ob Holzmarkt oder Gewobag oder Eckwerk GmbH oder Gewobag, sondern es geht um ein Zusammen oder ein Nicht-Zusammen. Es war die Eckwerk GmbH, die mehrheitlich von den Holzmarkt-Genossenschaften geleitet wird, die, wie ich schon eben sagte, sozusagen die Gewobag aus dem Ganzen heraus haben wollte und das hat zu den entsprechenden juristischen Auseinandersetzungen geführt.

Aus meiner Sicht, und das habe ich auch in einer Mail an die Eckwerk GmbH, im November war es glaube ich, und das war in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, zum Ausdruck gebracht, wäre es gut, wenn sich alle zusammenreißen, an einen Tisch kommen und dieses Projekt umsetzen.

 

Zwischenrufe

 

BezStR Herr Schmidt: Habe ich doch beantwortet. Ich habe die Nummer genannt von der … Also ich kann das ja gerne noch mal aufklären.

 

Frau Jaath: also jedenfalls die Nachfragemöglichkeiten sind jetzt erschöpft. Und es ist jetzt auch kein Zwischenruf in dieser Form für die Korrektur einer Frage möglich, die vor einiger Zeit schon gestellt wurde. Damit ist dies Beantwortung dieser mündlichen Anfrage jetzt auch beendet, es sei denn, der Stadtrat hat jetzt noch etwas. Auf jeden Fall bestehen keine Nachfragemöglichkeiten mehr.

 

BezStR Herr Schmidt: Also muss man aber einfach mal sagen: Wenn diese Frage so gestellt wird, dann hätte man die besser stellen ssen bzw. fragen müssen, was ist der Inhalt dieser Bauvoranfrage ja. Jetzt habe ich sie da liegen, aber die ist auch ziemlich dick diese Bauvoranfrage bzw. dazu die Stellungnahmen. Diese Bauvoranfrage ist noch in Bearbeitung. Es werden quasi verschiedene Bauvarianten abgefragt und im Wesentlichen werden die Fragen, diese sind aber eben noch nicht abgeschlossen, auch mit Nein beantwortet, weil eben hier Überschreitungen stattfinden in der Betrachtung des bestehenden Baurechts. Das heißt aber nicht, dass diese Fragen für immer mit Nein beantwortet werden müssen.

Das Problem ist einfach, sie müssen dann, wenn es Abweichungen gibt, diese kompensieren. Das kennen wir ja. Baunutzungsverordnung Friedrichshain-Kreuzberg 1,5 GFZ, wenn jemand 2 möchte, muss er was kompensieren. Es werden aber eben keine Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen. Insofern … ja, sind das eben Abfragen von Einzelvarianten und teilweise auch Fragen, die aufgrund der anhänglichen Unterlagen noch gar nicht beurteilt werden und beantwortet werden können. Das kann ich zu diesem Bauvorbescheidantrags sagen.

 
 

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