Drucksache - DS/0718/V  

 
 
Betreff: Berlinovo in Xhain?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
21.03.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wohnungen des Berliner Immobilienunternehmens Berlinovo gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

  1. Wird bei diesen Wohnungen aufgrund Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG ermittelt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie lang sind die durchschnittlichen Mietzeiträume, in denen die Appartements vermietet werden?

 

  1. Werden Steuern im Sinne der City Tax (Übernachtungssteuer) abgehrt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Soziale, Beschäftigung und Bürgerdienste

 

 

  1. Wie viele Wohnungen des Berliner Immobilienunternehmens Berlinovo gibt es in Friedrichshain- Kreuzberg?
     

Hierzu verfügt das Bezirksamt über keine Information.

 

 

  1. Wird bei diesen Wohnungen aufgrund Zweckentfremdung im Sinne des ZwVbG ermittelt?
     

In der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung der Abteilung Bürgerdienste gibt es keinen Fall, in dem gegen den Vermieter Berlinovo vorgegangen wird.

 

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Weil die Appartementbewirtschaftung der Berlinovo nicht dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz widerspricht. Eine entsprechende Einschätzung des Senats geht u.a. aus verschiedenen Antworten zu schriftlichen Anfragen aus dem AGH hervor.

 

 

Nachfragen:
 

  1. Wie lang sind die durchschnittlichen Mietzeiträume, in denen die Appartements vermietet werden?
     

Hierüber hat das Bezirksamt keine Informationen. Allerdings gibt es eine Schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 10 581 mit dem Titel „Berlinovo“ der 18. Wahlperiode des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 23. Februar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März 2017). Da es auch dort um die Mietdauer geht, verweise ich auf die Antwort zu dieser Anfrage und füge Sie Ihnen gerne als Anhang bei.

 

 

  1. Werden Steuern im Sinne der City Tax (Übernachtungssteuer) abgeführt?

 

Auch das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur auf die bereits erwähnte Antwort des Senats zur Anfrage Drucksache 18 / 10 581, sondern auch auf die Antwort zur Drucksache 18 / 10 271 mit dem Titel „Vermietung von Ferienwohnungen, Apartments und Gästewohnungen durch die Berlinovo Immobiliengesellschaft mbH?“ der 18. Wahlperiode des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2017). Diese ist ebenfalls im Anhang beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 
 

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